Strafmaß für Verkehrssünder

Hallo,
in unserem Bekanntenkreis befindet sich jemand, der seit September 2007 seinen Führerschein los ist. Angeblich kriegt er ihn frühestens im August diesen Jahres wieder, konnte aber nicht sagen, ob der Führerschein noch für längere Zeit „in Urlaub“ ist.
Wir fragen uns, welches Delikt vorliegen kann, wenn der Führerschein auf ungewisse Zeit eingezogen wurde. Mir fallen da nur Sachen ein wie z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Person erzählt aber einen anderen Sachverhalt. Kann diese Geschichte auch zu dieser Art Führerscheinentzug führen?
Im Frühsommer fuhr die Person über 30 km/h zu schnell in geschlossener Ortschaft. Der Richter sah von einem Führerscheinentzug ab, da die Person noch unbescholten sei. Kurz darauf fuhr die Person bei Rot über die Ampel. Die Sonne habe geblendet. Das Ganze wurde von einer Polizeistreife gesehen, der Führerschein noch vor Ort eingezogen.
Angeblich habe die Gerichtsverhandlung mittlerweile statt gefunden, und man habe die Zeit nicht angerechnet, die schon führerscheinlos vor der Gerichtsverhandlung verstrichen war. (Ist das so, dass diese Zeit vor der Gerichtsverhandlung nicht anerkannt wird?)
Ein genauer Zeitpunkt des Erhaltes der Führerscheines konnte nicht genannt werden. Ist so etwas in dem geschilderten Fall möglich?
Oder muss man da „mehr auf dem Kerbholz“ haben?

Bin mal gespannt…
Tollkirsche

Der hat deutlich mehr auf dem Kerbholz (owt)
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Hallo,

sowohl bei 31 km/h mehr in geschlossener Ortschaft als auch beim Rotverstoss (länger als eine Sekunde rot) muss man neben einer Geldstrafe auch den Führerschein einen Monat abgeben. In beiden Fällen landet man auch normalerweise nicht vor einem Richter, sondern bekommt einen Bussgeldbescheid. Vor Gericht muss man nur, wenn man dem widerspricht.

Es kann sein, dass er 18 Punkte angesammelt hat und die Pappe abgeben muss, aber auch dafür gibts keine Gerichtsverhandlung.

Vielmehr denke ich, dass eine Straftat mit dem Auto vorliegt. Dann gibts einen Richter und es gibt auch einen langen Führerscheinentzug. Neben dem Klassiker Alkohol (Fahren bei absoluter Fahruntüchtigkeit) gibts noch solche Sachen wie Strassengefährsgefährdung und einiges mehr.

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo Hans-Jürgen,

vielen Dank für die Informationen. Beim ersten Mal wurde Widerspruch eingelegt. Der Gute braucht beruflich den Führerschein, und kam angeblich um das Abgeben des Führerscheins herum.
Dann ereilte ihn ein Unfall (angeblich zuhause) und ein mehrwöchiger Krankenschein. Alles klar?
Als dann Krankenschein und Urlaub aufgebraucht war, kam die Geschichte mit dem bei-Rot-über-die-Ampel-fahren. Dann musste der Firma ein Chauffeur angemeldet werden, als die Dienstzeit wieder anfing.
Erstaunlich kulanter Arbeitgeber, finde ich.

Viele Grüße
Tollkirsche

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Genau! Das bestätigt sich hier. Lies mal mein zweites Posting. Kreativ muss man sein, und schon larviert man sich durch die größten Schwierigkeiten, und der Arbeitgeber guckt seelenruhig dabei zu.

Manchmal glaube ich, dass ich irgendwas falsch mache…

LG
Tollkirsche

Ich halte diese Story für sehr fragwürdig. Glauben würde ich das erst wenn er dir ein Urteil zeigt. Und dann würde ich noch sehr genau prüfen ob er dieses nicht irgendwie selber zusammengebastelt hat.

IMHO Blödsinn.

30km/h zu viel ergibt in Flensburg 3 Punkte und kein Fahrverbot (da ja nicht vorbelastet). Bei Rot über die Ampel fahren gibt bis zu 4 Punkte, aber auch kein Fahrverbot, wenn kein anderer einen Schaden erlitten hat. Ggf. kann man von einer Wiederholungstat sprechen, was aber in der Regel nur bei gleichwertigen Taten innerhalb eines Jahres gilt. Dann kann 1 Monat Fahrverbot verhängt werden. Wenn er den Lappen für ein Jahr los hat, dann kommen da Alkohol und Drogen eher ins Spiel. Auch ist bei einem Entzug der Fahrerlaubnis von einem Jahr die Regel, daß der Lappen wech ist und eine neue Fahrerlaubnis gemacht werden muss.
Wenn der Wert beim Alkohol über 1,6 Promille liegt, wird in der Regel eine MPU angeordnet. Solange er die dann nicht macht, darf er keine neue Fahrerlaubnis machen.

Also da will sich wohl jemand schön reden.
Zumal der Führerschein vor Ort durch die Polizei nur bei solchen Sachen eingezogen wird oder auch durch äußerst rabiates Fahren, wo andere Menschen der Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt werden.

Gruß Ina