Hallo,
in unserem Bekanntenkreis befindet sich jemand, der seit September 2007 seinen Führerschein los ist. Angeblich kriegt er ihn frühestens im August diesen Jahres wieder, konnte aber nicht sagen, ob der Führerschein noch für längere Zeit „in Urlaub“ ist.
Wir fragen uns, welches Delikt vorliegen kann, wenn der Führerschein auf ungewisse Zeit eingezogen wurde. Mir fallen da nur Sachen ein wie z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Person erzählt aber einen anderen Sachverhalt. Kann diese Geschichte auch zu dieser Art Führerscheinentzug führen?
Im Frühsommer fuhr die Person über 30 km/h zu schnell in geschlossener Ortschaft. Der Richter sah von einem Führerscheinentzug ab, da die Person noch unbescholten sei. Kurz darauf fuhr die Person bei Rot über die Ampel. Die Sonne habe geblendet. Das Ganze wurde von einer Polizeistreife gesehen, der Führerschein noch vor Ort eingezogen.
Angeblich habe die Gerichtsverhandlung mittlerweile statt gefunden, und man habe die Zeit nicht angerechnet, die schon führerscheinlos vor der Gerichtsverhandlung verstrichen war. (Ist das so, dass diese Zeit vor der Gerichtsverhandlung nicht anerkannt wird?)
Ein genauer Zeitpunkt des Erhaltes der Führerscheines konnte nicht genannt werden. Ist so etwas in dem geschilderten Fall möglich?
Oder muss man da „mehr auf dem Kerbholz“ haben?
Bin mal gespannt…
Tollkirsche