Strafmaß für Familiendrama

Hallo,

da ist alles möglich.
Bei besonderer Schwere der Schuld: 50 Jahre und länger sind möglich (aber die absolute Ausnahme!)
Ansonsten wird bei „Lebenslänglich“ zuerst nach 15 Jahren Haft das erste mal geprüft, ob man vorzeitig entlassen werden kann.

Das andere Extrem:
Wer sich wegen finanzieller Notlage (Zwansgräumung, Überschuldung, …) in auswegloser Lage wähnt und den Entschluss fasst, einzig allein die Tötung seiner Frau und danach seiner selbst wäre ein gangbarer Ausweg, dann aber nach dem Erschießen der Frau im Anblick des Todeskampfes vom Selbstmord ablässt, kann damit bei nachgewiesener Schuldunfähigkeit ohne Strafe davon kommen. Und wenn der Gutachter feststellt, dass nunmehr der Ehemann keine Gefahr für sich oder andere darstellt, wird er auch nirgends „untergebracht“. Warum auch.

Man muss also die Tatumstände und die Persönlichkeit des Mörders (nein, des Tötenden!) genauer kennen.
Laut Wikipedia wurde der Mörder von Herrn Sedlmayer bereits nach 16 Jahren entlassen, obwohl die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden war.

20 Jahre sind also weder als „zu lang“ oder als „zu kurz“ zu bezeichnen, sie sind realistisch.

Hallo, ich schreibe gerade an einer Erzählung, in der es u.a. um einen Bauern geht, der seine ganze Familie (Vater, Mutter, Frau 2 Kinder) umgebracht und anschließend verbuddelt hat. Ist ein Strafmaß von 20 Jahren plausibel? Wenn das zu gering ist: Könnte er nach 20 Jahren wieder auf freiem Fuß sein?

Kommt drauf an weswegen er verknackt wird. Mord oder Totschlag, ob besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, ob Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Aber wenns Mord in fünf Fällen ist sollte man eher 25 Jahre kalkulieren

25 Jahre? Und raus nach 20? Wäre auch eine Verurteilung zu 20 Jahren drin bei einer psychologischen Ausnahmesituation? Wer bringt schin seine ganze Familie um.

Eine Verurteilung erfolgt in so einem Fall zu lebenslanger Haft, bei Schuldunfähigkeit Einweisung in die forensische Psychiatrie. Sehen wir mal was Wikipedia sagt:
". Zwar darf der Verurteilte nach wie vor auf eine Freilassung hoffen,
jedoch verlängert sich durch das Feststellen der besonderen Schwere der
Schuld die durchschnittliche Haftdauer von 17 bis 20 Jahren auf etwa 23
bis 25 Jahre. Besondere Schuldschwere ist zu bejahen, wenn gegenüber
vergleichbaren Taten ein deutlich höheres Maß an Schuld vorliegt – aufgrund der Tat (mehrfacher Mord, erbarmungslose Brutalität, höchst grausame bzw. qualvolle Behandlung des Opfers),
der Motive (besondere Verwerflichkeit) oder der Täterpersönlichkeit
(abartige sexuelle oder gewalttätige Neigungen). Allerdings ist zu
beachten, dass es bis dato keinerlei gesetzliche Normierung des
Begriffes „besondere Schwere der Schuld“ gibt. Gerichte müssen sich bei
der Entscheidung daher meist an Urteilsbegründungen des
Bundesgerichtshofes orientieren. Soweit die lebenslange Freiheitsstrafe
als Gesamtstrafe erlassen wurde, werden alle Taten zusammengenommen bewertet (§ 57b StGB).

Hallo,

welches Land? Welche Zeit? Zurechnungsfähig? Vorsatz?

vdmaster

Hallo,

ich hätte gerne mal einen Präzedenzfall, bei dem die „Schuldunfähigkeit“ aufgrund dieser finanziellen Notlage geherrscht haben soll. IMHO hast Du sicherlich von A auf C geschlossen und lässt B aus.

Gruß
vdmaster