Strafmaß Hausfriedensbruch

Hallo liebe Experten,

gestern hat der Hausmeister meiner Mietwohnung Handwerker in meine Wohnung gelassen, ohne mich vorher zu fragen oder zu informieren. Sie haben die Heizungen hochgedreht und eine Heizung ausgebaut, die nächste kommt erst in drei Wochen. Darauf angesprochen hat der Hausmeister herumgeschimpft.

Soweit ich weiß, ist das Hausfriedensbruch.
Eine Anzeige will ich nur, wenn der Streit weiter eskaliert. Falls es dazu kommt, mit welchem Strafmaß wäre zu rechnen?

Vielen Dank für schlaue Tipps

Hallo Fujur,

es tut mir leid, ich stehe sozusagen erst am anfang meines Jura-Studiums, von daher kann ich dir bei deinem Problem nicht wirklich weiterhelfen!

Bei Hausfriedensbruch ist im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu rechnen!

Lg
Michaela

Hallo Fujur,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube in deinem Fall könnte auch noch das Mietrecht etc. eine Rolle spielen. Da ich mir vorstellen könnte, dass das für den Hausmeister in bestimmten Fällen möglich ist, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das weiß ich allerdings nicht. Gibt es womöglich eine Vereinbarung im Mietvertrag zum Betreten der Wohnung durch den Hausmeister?
Leider hast du nicht genau beschrieben warum der Hausmeister die Handwerker genau in deine Wohnung gelassen hat.

Zu deiner Frage bezüglich des Hausfriedensbruchs: Der Hausfriedensbruch findet dann statt, wenn jmd. wie in deinem Fall widerrechtlich in deine Wohnung eindringt. Das wäre also erfüllt.

Um Abhilfe zu schaffen, würde ich mich erstens, aber ohne ausfällig zu werden, bei der Hausverwaltung beschweren und zweitens ein neues Schloss kaufen und einbauen. Dann hast nur du die Schlüssel und es kommt niemand mehr unberechtigt in die Wohnung.

Zum Strafmaß bleibt zu sagen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder Geldstrafe. Das entscheiden aber die Gerichte.

Hallo Fujur,

diese einfache Frage hätte dir aber auch die Google-Suche beantwortet. :wink:

Bis zu einem Jahr Freihaitsstrafe oder Geldstrafe würden den Mann erwarten, wenn du einen Strafantrag stellst.
Du müsstest also Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen, denn die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Die Polizei würde ansonsten selbst dann nichts tun, wenn sie von dem Vorfall wüsste.

Ein privater Tipp: Ich würde auf jeden Fall baldigst gegen diesen Hausmeister vorgehen, denn es ist schon eine unglaubliche Dreistigkeit, sich derart über bestehendes Recht hinweg zu setzen, zumal die Unverletzlichkeit der Wohnung grundgesetzlichen Schutz genießt!
Es steht ja auch zu befürchten, dass es dies wiederholt!

LG Hansi

Hallo liebe Experten,

gestern hat der Hausmeister meiner Mietwohnung

Handwerker in

meine Wohnung gelassen, ohne mich vorher zu fragen

oder zu

informieren. Sie haben die Heizungen hochgedreht und

eine

Heizung ausgebaut, die nächste kommt erst in drei

Wochen.

Darauf angesprochen hat der Hausmeister

herumgeschimpft.

Soweit ich weiß, ist das Hausfriedensbruch.
Eine Anzeige will ich nur, wenn der Streit weiter

eskaliert.

Falls es dazu kommt, mit welchem Strafmaß wäre zu

rechnen?

Vielen Dank für schlaue Tipps

Das Strafmaß beim §123 StGB beträgt bis zu einem Jahr
oder Geldstrafe.
Wie im Einzelfall von dem jeweiligen Richter
entschieden wird, kann man natürlich nie genau
vorhersagen.

Dazu spielen verschiedene Umstände eine Rolle.

Hat zum Beispiel der Hausmeister irrtümlich angenommen,
dass sie nichts gegen das Betreten der Wohnung
einzuwenden hätten und könnte er dies auch belegen,
wirkt sich das natürlich strafmildernd aus.

Oder:

Hat er sie vorher schon mal informiert, dass die
Handwerker an diesem Tag kommen um die Wohnung zu
betreten und irrtümlich angenommen, dass sie nichts
einzuwenden hätten.

Oder:

Bestand die absolute Notwendigkeit zur Abwehr einer
konkreten Gefahr, ihre Wohnung zu betreten.
Dann wäre der Tatbestand des § 123 StGB zwar erfüllt,
aber es bestehen Schuldausschließungsgründe…
Er hätte andere höherwertige Rechtsgüter durch sein
widerrechtliches Betreten schützen müssen.

In deinem Fall scheint dies aber nicht zuzutreffen.

Ich denke der Hausmeister wird im Falle einer
Verurteilung höchstens eine Geldstrafe zu erwarten
haben.

Hallo,

so wie sich die Sache darstellt, ist es tatsächlich Hausfriedensbruch.
Hausfriedensbruch wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahrt bestraft.
In der Regel wird gegen den Täter eine Geldstrafe bzw. Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Wie hoch sie ist, richtet sich vor allem nach dem Einkommen.
Wichtig ist, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird, d.h. innerhalb von 3 Monaten muss neben der Anzeige auch ein Strafantrag vorliegen.

Ich hoffe, ich konnte helfen

Viele Grüße

Irubis

Hallo,
wenn es denn überhaupt zu einer Verurteilung kommt, ist mit einer geringen Geldstrafe zu rechnen.
In den meisten der mir durch meine Arbeit bekannt gewordenen Fälle wird das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Es kommt eben auch immer darauf an, was zugrunde liegt. Hat es Zeugen gegeben, ist der Hausmeister evtl. wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Man kann das nicht pauschal beantworten.

Hallo,

beim Hausfriedensbruch kommt es sehr auf das Motiv für das unberechtigte Betreten einer Wohnung an. Wenn der Hausmeister wie hier als Beauftragter des Vermieters agiert, kommt das noch stärker zum Tragen. Er machte das ja nicht, um Sie zu ärgern. Er hat in bestimmten Fällen ein Betretungsrecht auch gegen Ihren Willen - halt nicht eigenmächtig, aus http://www.123recht.net/article.asp?a=18343&ccheck=1 :
6. Der Vermieter darf sein Zutrittsrecht nicht eigenmächtig mittels eines Nachschlüssels etc. durchsetzen. Seine einzige Möglichkeit ist es, Klage auf Zutritt zu der Wohnung zu erheben. Bei Eilbedürftigkeit kann er auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.

War der Handwerker-Besuch angekündigt?

Im Übrigen handelt es sich um ein Privatklagedelikt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage

Im vorliegenden Fall wird der Staatsanwalt siocherlich auf den Privatklageweg verweisen.

Insbesamt ist ein wesentliche Bestrafung nicht zu erwarten. Ich halte auch Einstellung wg. geringer Schuld für denkbar.

Gruß
polos

Hallo Fujur,

natürlich gibt es für jede Straftat einen Strafrahmen nach dem Gesetz. Aber es kommt immer darauf an, wer die Straftat begangen hat. Hat der Täter noch keine Vorstrafen dürfte es zu einer Geldstrafe kommen.
Aber wie du schon schreibst, es ist immer besser sich gütlich zu einigen. Vor Gericht gehen, sollte immer der letzte Ausweg sein.

Liebe Grüße kataha61

§ 123 StGB
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.