Weiß jemand, was für ein Strafmaß jemand zu erwarten hat, wenn folgende Attribute zutreffen: Ersstäter, geständig, Wert der Ware: 5€. Das bestohlene Kaufhaus übergibt die Sache der Polizei/Staatsanwaltschaft. Oder kann er eventuell auf Einstellung des Verfahrens hoffen?
Weiß jemand, was für ein Strafmaß jemand zu erwarten hat, wenn
folgende Attribute zutreffen: Ersstäter, geständig, Wert der
Ware: 5€. Das bestohlene Kaufhaus übergibt die Sache der
Polizei/Staatsanwaltschaft. Oder kann er eventuell auf
Einstellung des Verfahrens hoffen?
Hallo,
das wird aller Wahrscheinlichkeit nach eingestellt nach § 153 StPO (ohne Auflagen).
Grüße
EK