Strafmaß Voyeurismus?

Wenn jemand mit dem Handy Aufnahmen unter den Trennwänden einer Damentoilette her macht und die gefilmte Dame jemanden dabei erwischt, die Polizei einschalten würde und nun Anzeige erstatten würde, welche Straftaten wären dann angezeigt?
Zum einen wäre da ja die „Beleidigung“, andererseits wäre da § 201a StGB, das „Recht am eigenen Bild“, trifft dies hier zu?
Kann das ohne Beweismittel, nur durch Zeugenaussagen, bestätigt werden? Weder Handy noch Speicherkarte des Filmers wurden eingezogen.

Das sind im endeffekt mehrere Straftaten, wo dan an und für sich der Staatsanwalt entscheiden muss. Eine Anzeige sollte in jedem Falle erfolgen um den Rest muss sich die Polizei kümmern, ist ja auch ein extremer eingriff ind die Persönlichkeitsrechte.

Hallo Bazinga,

es ist richtig, dass eine Beleidigung vorliegt, wahrscheinlich in der Variante der Sexualbeleidigung.
Denn das Aufnehmen in einer Toilette bedeutet eine herabsetzende Bewertung des Opfers in seiner Geschlechtsehre.

Auch dürfte das Recht an eigenen Bild verletzt sein, in der Variante des Absatzes 1: Unbefugte Abbildung im Rückzugsbereich des Einzelnen, mit denen der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird. Zum Rückzugsbereich gehört m.E. auch eine öffentliche Toilettenkabine.

Zeugenaussagen sind auch Beweismittel.
Die Frage ist, was sie genau mitbekommen haben. Es muss festgestellt werden, dass mit dem Handy tatsächlich ein Bild aufgenommen wurde.

Viele Grüße,
Sascha Keck

Ich bin zwar kein jurist, habe mich aber damals für deutsche Gerichte als Doplmetscher/Übersetzer betaetigt.
In diesem Fall ist der Tatbestand auf jedenfall strafbar:
Zum einen wegen Voyeurismus, und auch wg Versuch unerlaubter unsittlichen Aufnahmen.
In diesem Fall würden die Zeugenaussagen ausreichen.
Mit schönen Grüssen aus Isparta

Hallo Bazinga99,
vom Strafrecht habe ich leider keine Ahnung und möchte keine unqualifizierte Meinung aüßern.