ist ein 13-jähriger, der bei gelb oder auch rot über die Ampel fährt mit einem Bußgeld von 65€ zu belegen?
ist ein 13-jähriger, der bei gelb oder auch rot über die Ampel
fährt mit einem Bußgeld von 65€ zu belegen?
Wenn ich das im OWiG lese:
§ 12 Verantwortlichkeit
(1) Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung einer Handlung noch nicht vierzehn Jahre
alt ist.
würde ich denken, „nein“.
Gruß an alle anderen
Stefan