Strafmündig mit 13?

ist ein 13-jähriger, der bei gelb oder auch rot über die Ampel fährt mit einem Bußgeld von 65€ zu belegen?

ist ein 13-jähriger, der bei gelb oder auch rot über die Ampel
fährt mit einem Bußgeld von 65€ zu belegen?

Wenn ich das im OWiG lese:

§ 12 Verantwortlichkeit
(1) Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung einer Handlung noch nicht vierzehn Jahre
alt ist.

würde ich denken, „nein“.

Gruß an alle anderen
Stefan