Hallo zusammen,
habe vor kurzem etwas bei einem großen Auktionshaus ersteigert und per Paypal (53€) bezahlt. Die Ware hat mir nicht gefallen und ich habe den Verkäufer informiert dass ich die Ware zurücksenden möchte. Nachdem einige Tage keine Rückmeldung gekommen ist habe ich die Ware unfrei zurückgeschickt.
Nun behauptet der Verkäufer keine Info von mir erhalten zu haben und der Verkäufer hat mir das bezahlte Geld zurückerstattet jedoch abzüglich des Strafportos von 8,10€. Ist das rechtlich in Ordnung? Laut Paragraph 357 dürfen dem Käufer für die Rücksendung keine Kosten entstehen. Kann mich mal einer aufklären? Habe hier im Internet keine verständliche Erklärung gefunden. Es gibt hier zwar eine Menge Gerichtsurteile; aber irgendwie habe ich keine eindeutige Aussage gefunden…
Vielen Dank
Werner
Hallo Werner.
Tja, die günstgere Version wäre die frankierte Rücksendung mit dem Forderung des zusätzlichen Portos gewesen und die Information über den Ebay-Kontakt.
Ohne Rechtschutz wirst Du vermutlich keinen Erfolg haben.
Viel Erfolg.
Gruß
Gertrud
Da gibt es leider immer wieder unterschiedliche Auffassungen. Ein guter Händler wird immer kundenfreundlich handeln.
Hallo,
aus meiner Sicht, wäre es gut zu wissen, ob es ein gewerblicher oder privater Verkauf war. Bei einem gewerblichen Verkäufer, stellt sich noch die Frage, ob der Artikel einen Wert über €40,00 hatte. Denn dann ist der Verkäufer wohl zu einer Rücknahme, innerhalb einer Frist von (14 Tagen glaube ich) nach Kaufdatum, verpflichtet. Die Rücknahme erfolgt dann auch auf Kosten des Verkäufers. Um sicher zusein, sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt fragen.
Meine Antwort stellt nur meine Sichtweise dar.
Gruße
schimi