Hallo,
A hat zum Schaden des B eine Sachbeschädigung begangen.
Bezüglich der Sachbeschädigung ist eine Verfolgungsverjährung eingetreten, es darf also kein Strafprozess eröffnet werden.
Die Sachlage lt. polizeilicher Ermittlung lässt eine erfolgreiche Klage von A gegen B auf Schadensersatz wahrscheinlich erscheinen.
Fragen:
a)Kann B den A zivilprozesslich verklagen?
b)Wenn ja, dürfen die polizeilichen Ermittlungsergebnisse im
Zivilprozess verwendet werden?
Beste Grüße und danke im Voraus
Max
a)Kann B den A zivilprozesslich verklagen?
Ja, aber wenn Verfolgungsverjährung eingetreten ist, sollte die zivilrechtliche Verjährung erst mal überprüft werden. Es macht i.d.R. keinen Sinn, Ansprüche geltend zu machen, die bereits verjährt sind. Wenn der Beklagte (wie fast immer) die Verjährung geltend macht, wird die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen.
b)Wenn ja, dürfen die polizeilichen Ermittlungsergebnisse im
Zivilprozess verwendet werden?
Ja.
Levay
Hi Levay,
danke für die Antwort.
a)Kann B den A zivilprozesslich verklagen?
Ja, aber wenn Verfolgungsverjährung eingetreten ist, sollte
die zivilrechtliche Verjährung erst mal überprüft werden.
Bei Sachbeschädigung wäre das ja dann eine unerlaubte Handlung, also müssten man mind. 30 Jahre lang klagen können, oder?
Gruß Max