Strafprozess ohne Verteidiger

Liebe Experten,

folgender Fall:

Herr X hat vom Staatsanwalt einen Strafbefehl über 600 Euro bekommen. Der ihm zur Last gelegte Vorwurf entbehrt definitiv jedweder Grundlage. Herr X hat deshalb Einspruch eingelegt, und sein Fall wird jetzt erstinstanzlich vorm Amtsgericht als Strafsache verhandelt.

Herr X kann sich keinen teuren Rechtsanwalt leisten und übernimmt seine Verteidigung notgedrungen selbst.

Frage:

Ist das zulässig?

Darf Herr X während des Prozesses an die beiden geladenen Zeugen Fragen stellen?

Darf Herr X Anträge stellen (z. B. Beweisanträge, Vereidigungsanträge)?

Ist es für Herrn X ratsam, sich vorab beim Vorgesetzten des Staatsanwalts im Rahmen einer offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Verhalten des Staatsanwalts zu wehren, der es pflichtverletztend versäumt hat, die offenkundig vorliegenden ENTlastenden Fakten zu berücksichtigen?

Vielen Dank vorab für eure Antworten!

Reimund

Frage:

Ist das zulässig?

Ja

Darf Herr X während des Prozesses an die beiden geladenen
Zeugen Fragen stellen?

Ja

Darf Herr X Anträge stellen (z. B. Beweisanträge,
Vereidigungsanträge)?

Ja

Ist es für Herrn X ratsam, sich vorab beim Vorgesetzten des
Staatsanwalts im Rahmen einer offiziellen
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Verhalten des
Staatsanwalts zu wehren,

Kann man machen, ist aber meines Erachtens nach sinnlos,

Gruss

Iru

Und zur Sicherheit:

In der Hauptverhandlung kann es ja sein, dass der Angeklagte sich denkt: „Da isser ja, der Heini, der das verbockt hat, na, dem huste ich jetzt mal was!“

Das wäre aber fragwürdig, denn der Sitzungsvertreter ist wahrscheinlich nicht derjenige, der auch die Anklage erhoben hat.

Levay

Herzlichen Dank. Herrn X dürfte damit sehr geholfen sein.

Herzlichen Dank. Ich kann mir gut vorstellen, dass Herr X diese Überlegung berücksichtigt.