Liebe Experten,
folgender Fall:
Herr X hat vom Staatsanwalt einen Strafbefehl über 600 Euro bekommen. Der ihm zur Last gelegte Vorwurf entbehrt definitiv jedweder Grundlage. Herr X hat deshalb Einspruch eingelegt, und sein Fall wird jetzt erstinstanzlich vorm Amtsgericht als Strafsache verhandelt.
Herr X kann sich keinen teuren Rechtsanwalt leisten und übernimmt seine Verteidigung notgedrungen selbst.
Frage:
Ist das zulässig?
Darf Herr X während des Prozesses an die beiden geladenen Zeugen Fragen stellen?
Darf Herr X Anträge stellen (z. B. Beweisanträge, Vereidigungsanträge)?
Ist es für Herrn X ratsam, sich vorab beim Vorgesetzten des Staatsanwalts im Rahmen einer offiziellen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Verhalten des Staatsanwalts zu wehren, der es pflichtverletztend versäumt hat, die offenkundig vorliegenden ENTlastenden Fakten zu berücksichtigen?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
Reimund