Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne am Stadtrand einer Großstadt und habe im benachbarten Wald ein Fahrrad mit eingestanzter Rahmennummer gefunden. Es ist nicht mehr das neuste, aber noch fahrtauglich. Ich vermute es wurde einfach weggeschmissen, da hier oft Müll abgeladen wird.
Da ich Bastler bin, würde ich gern das Fahrrad nutzen und etwas umbauen, damit es ansehnlicher wird.

Nun meine Frage:
Da es ja eine eingestanzte Nummer aufweist und ich nicht weiß woher es stammt habe ich die Berfürchtung ich könnte im Nachhinein des Diebstahls des Fahrrad beschuldigt werden, obwohl ich es ja nur gefunden habe.
Wie verhalte ich mich? Soll ich bei der Polizei anrufen und fragen ob es gemeldet ist, aber dies ist bald nicht die Mühe wert für ein altes Fahrrad…
Vlt. könnt ihr mir weiter helfen!

Danke!

Hallo, das Fahrrad ist und bleibt zunächst eine Fundsache, egal in welchem Zustand es ist. Und wenn man eine gefundene Sache nicht abgibt (bei Polizei oder Fundbüro) ist das juristisch eine Fundunterschlagung. Man kann nicht automatisch davon ausgehen, dass der vorherige Eigentümer sein Rad weggeworfen und damit sein Eigentum an dem Gegenstand aufgegeben hat. Also das Rad unbedingt bei Polizei oder Fundbüro abgeben. Sollte sich nach einer bestimmten Zeit (in der Regel ein halbes Jahr) der Eigentümer nicht melden, bekommen Sie als Finder die Sache vom Fundbüro rechtmäßig übereignet. M.f.G. Paul

Hallo,
da dieses Fahrad eine Fundsache darstellt, ist man verpflichtet diesen Fund dem zuständigen Ordnungsamt zu übergeben.
Sollte man das nicht tun und dieses Fahrrad ist als gestohlen gemeldet kann man in Schwierigkeiten kommen.

  1. Wegen Diebstahl
  2. Wegen Fundunterschlagung
    Gibt man den Fund ab und er wird von den Besitzer nicht abgeholt, kann man nach einer gewissen Zeit Besitzansptuch anmelden.

Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne am Stadtrand einer Großstadt und habe im
benachbarten Wald ein Fahrrad mit eingestanzter Rahmennummer
gefunden. Es ist nicht mehr das neuste, aber noch
fahrtauglich. Ich vermute es wurde einfach weggeschmissen, da
hier oft Müll abgeladen wird.
Da ich Bastler bin, würde ich gern das Fahrrad nutzen

ACHTUNG: Auch wenn das Fahrrad auf den Müll lag oder nur so rum lag sind die Besitzansprüche des Eigentümers nicht erloschen

Nun meine Frage:
Da es ja eine eingestanzte Nummer aufweist und ich nicht weiß
woher es stammt habe ich die Berfürchtung ich könnte im
Nachhinein des Diebstahls des Fahrrad beschuldigt werden,
obwohl ich es ja nur gefunden habe.

Ganz Klar du musst das Fahrrad bei einen Fundbüro abgeben, nach einen halben Jahr wenn das Fahrrad nicht von seinem Besitzer abgeholt wurde kannst du es bekommen.

Wie verhalte ich mich? Soll ich bei der Polizei anrufen und
fragen ob es gemeldet ist, aber dies ist bald nicht die Mühe
wert für ein altes Fahrrad…
Vlt. könnt ihr mir weiter helfen!

Danke!

Solltest du das Fahrrad behalten und der Besitzer Identifiziert dich mit deinen Rad so wirst du des Diebstahles bezichtigt und auch verurteilt.

Also besser das Rad erst mal beim Fundamt abgeben und dann warten:smile:

Hallo Jon!

Der korrekte Weg ist folgender:

Sie melden Ihren Fund beim Fundamt Ihrer Gemeinde/Stadt oder bei der Polizei. Wenn sich der rechtmäßige Eigentümer dort nicht feststellen lässt, wandert das Fahrrad zum Fundamt. Wenn Sie bei der Abgabe des Fahrrads Ihr Interesse bekunden, geht es nach einem Jahr in Ihr Eigentum über und Sie erhalten das Gefährt.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, das Fahrrad zu behalten ohne des den Behörden zu melden, wäre das im rechtlichen Sinne eine Fundunterschlagung, also eine Straftat. Dabei ist es unerheblich, welchen Wert das Fahrrad hat.

Ich hoffe, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehr geehrter Fragesteller,

eigentlich wollte ich auf diese Frage erst gar nicht antworten, da ich der Annahme bin, daß sich solche Fragen durch Eigeninitiative in Ihrer Stadt erledigen lassen…aber ok:

Rufen Sie bei Ihrer zuständigen Stadtverwaltung an und fragen Sie das Fundbüro !
Analog können Sie auch die hiesige Polizeidienststelle informieren.

Nach einer gewissen Wartezeit können Sie Eigentum an dem Fahrrad erwerben, oder bei der stattfindenden Versteigerung von Fundgegenständen Ihres Rathauses mitbieten.

Auf jeden Fall müssen Sie aber einige Monate warten, bevor das Fahrrad Ihnen gehört !

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jon,

Wenn Sie es behalten dann ist es nach dem Gesetz Unterschlagung nach § 246 Absatz 1 StGB. Wie Sie schon befürchten, könnte man Ihnen auch Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB unterstellen. Ich würde Ihnen empfehlen, bei Ihrem zuständigen Fundbüro den Fund des Fahrades melden, sowie dies der Polizei mitzuteilen. Damit diese anhand der eingestanzten nummer dem rechtmäßigen Besitzer das Fahrrad zurückführen kann. Auch wenn es sich um ein verottetes Fahrrad handelt, dem Gesetz interessiert das nicht. Sollte sich beim Fundbüro innerhalb einer gewissen Zeit niemand melden, so geht glaub ich der Besitz zum Finder (also Ihnen) über. Und das wäre legal, denn ich glaube nicht, dass ein Fahrrad es wert wäre mit dem Gesetz in konflikt zu kommen. Bsp. Sie behalten es einfach und richten es sich schön her, dann werden Sie zufällig von einer Streife kontrolliert, dass sich für die Rahmennummer interessiert und dies überprüft und dann ist das bike auch noch als gestohlen gemeldet. Was nun? Da ist meine Empfehlung mit dem Fundbüro besser, oder? Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen, sollten Sie noch fragen haben so zögern Sie nicht sich bei mir nochmal zu melden.

Schöne Grüße

Gerhard

P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung, sonder spiegelt nur meine persönliche meinung wieder.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja, ich würde bei der Polizei deswegen anrufen
Ja, ich würde es lieber der Polizei melden, denn es besteht die Gefahr, dass das Fahrrad entwendet worden ist.
Im Falle einer Kontrolle käme der Verdacht der Hehlerei auf und /oder Fundunterschlagung.
An gestohlenen Gegenständen kann man in Deutschland übrigens kein Eigentum erwerben.

Hmm, komisch bin mir ziemlich sicher Deine Frage damals schon beantwortet zu haben… na egal.
Nochmal auf die Schnelle:

Diebstahl würde Dir bei einem Rad im Wald wohl kaum jemand vorwerfen, wohl aber (Fund-) Unterschlagung. Dies ist auch eine Straftat nach dem StGB.

Aufgefundene Wertgegenstände, die evtl. ( wie hier aufgrund der eingestanzten Nummer) einer Person zugeordnet werden könnten, müssen bei der Polizei oder dem Fundbüro abgegeben werden.
Wird das Rad dort nicht abgeholt und kann der Besitzer nicht ermittelt werden, kann es in Deinen Besitz übergehen.