Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Vorladung als Zeuge bekommen, da mir mein Motorrad gestohlen wurde.

  1. Ist dies normal?
  2. Im Telefonat mit dem Beamten sagte mir dieser, man möchte mal schauen, ob ich das Mopped nicht weiter nutze und als gestohlen gemeldet hätte. Dies unterstelle man grundsätzlich. Käme oft vor. Ich kann nicht nachvollziehen, warum einer solchen Behandlung unterzogen werden soll.
    Komme mir vor wie ein Täter.
    Ist es ratsam mit Anwalt zu dem Termin zu gehen? Oder wirkt das komisch?
    Wohlgemerkt eine weißere Weste als ich kann auch Meister Propper nicht hinkriegen.
  3. Ich kann mich nicht mehr an das erinnern, was ich bei der Anzeigenaufgabe so sagt, würde dies gern vorher nochmals lesen. Um auch nicht die kleinste Kleinigkeit anders wiederzugeben. Komischerweise wurde mir das Mitgeschriebene des Polizisten nicht gezeigt oder ausgedruckt.
    Habe ich ein Recht auf Einsicht?
    4.Worauf muss ich mich in einer solchen einstündigen Befragung einstellen? Will ja nicht doof aus der Wäsche gucken.
    Danke Dir,
    taemmie.

Vor Ort würde ich darum bitten, den Anzeigentext noch einmal vorzulesen. Das Kann man ruhig machen. Wenn Fragen gestellt werden, dann diese nur so beantworten, wie es aus dem Gedächtnis geht. Nichts hinzufügen!
Wenn Sie nicht mehr genau wissen wie bestimmte Sachen waren, dann das ruhig sagen und eben angeben, dass sie zu bestimmten Fragen nichts mehr sagen können.
Einen Rechtsanwalt würde ich nicht mitnehmen, Sie sind ja kein Beschuldigter. Wenn der Beamte Ihnen unterstellt, dass sie den Diebstahl vorgetäusch haben und Sie dann weiter befragen will, dann gelten Sie als Beschuldigter und dann haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Dann einfahch aufstehen und gehen.
sven

Als Zeuge bist Du verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, ohne Dich selbst zu belasten.
Jedoch ist es schon ungewöhnlich, dass Du vorgeladen wirst. Ist bei uns nicht Usus.
Aber die Beamten scheinen anders zu verfahren, ist auch deren Recht.
Wenn Du nichts zu verbergen hast, ist es ja nicht schlimm.
Recht der Einsicht hast Du, soweit ich weiß, nicht.
Gruß

Hallo,
seltsam klingt die Sache schon. Aber eine nochmaligeBefragung es Geschädigten ist durchaud eine denkbare Variante, um an weitere Hinweise zu gelangen. Die Unterstellung, dass Sie wissen wo das gestohlene Moped ist, ist eine Frechheit oder beruht auf polizeilichen Ermittlungen.
Wichtig ist, dass Sie sofort abklären welchen rechtlichen Status Sie haben. Sind Sie weiterhin der Geschädigte einer Straftat oder richten sich die Ermittlungen gegen Sie als Beschuldigter. Man würde dann mit dem Ziel ermitteln: Vortäuschen einer Straftat. Sie erkennen dies auch daran, ob Sie belehrt werden. Als Zeuge ist man der Wahrheit verpflichtet als Beschuldigter kann man auch schweigen oder einen Rechtsanwalt als Beistand hinzuziehen.
Ich weiß nicht wer die Anschuldigung Ihnen mitgeteilt hat, aber seltsam oder die Praxis ist so ein Vorgehen schon…
mfg
strucki

Hallo Taemmie,
Dein Text muss richtig gelesen werden. Er sagt nämlich, dass Du vor Ort eine Diebstahlanzeige mit entsprechenden Schilderungen an die Polizei gegeben hast. Hier muss nun ein Protokoll gefertigt werden, zu dem Du auf die örtlich zuständige Dienststelle geladen wirst. Ein völlig normaler Vorgang.
Wenn ein Polizist Dir sagt, dass es oft vorkommt, dass solche Diebstähle versicherungsbetrügerisch fingiert werden, dann ist das schlichtweg richtig. Die Bemerkung des Polizisten gegenüber der Anzeigenden in geschilderter Art ist lediglich dumm zu nennen. Anderes würde ich daraus vorerst einmal nicht ableiten.
Die Einschaltung eines Anwaltes zum jetzigen Zeitpunkt ist völlig überflüssig.
Sollte sich durch die kommende Befragung ein Tätergefühl einstellen, würde ich darauf hinweisen und mitteilen, dass Du nicht bereit bist, auf versteckte Verdächtigungen einzugehen und Du einen anderen Befragungsstil erbittest.
Einfach aufstehen und gehen halte ich für falsch. Denn dieser Diebstahl muss kein Offizialdelikt sein, es kann also sein, dass Deine Anzeige dann nicht weiter bearbeitet wird.
Viel Erfolg und liebe Grüße - Ernst

nunja, das unterstellt man nicht grundsätzlich…
Ich habe lange nicht mehr in mein Postfach geschaut, deshalb die späte Anwort.
Nun, einen Betrug zum Nachteil der Versicherung unterstellt niemand pauschal.
Möglicherweise auch in Deinem Fall nicht.
Ggf. will der SB nur Einzelheiten wissen, denn schließlich soll die Polizei den Fall ja auch aufklären?
Wenn es Ungereimtheiten gibt, kann man diese so ausräumen.
Eine Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten bekommst Du nicht.
Ich würde dort gelassen hingehen.
Sollte allerdings etwas faul sein, würde ich mich dort nicht sehen lassen.