Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe bis 2010 noch Bewährung ,habe bisher alle Auflagen eingehalten und mir nichts zu schulden kommen lassen ,bis auf letztes wochenende bin unter Drogeneinfluss Auto gefahren wurde kontrolliert von der Polizei.Also kommt eine neue Straftat hinzu fahren unter Drogeneinfluss ist doch richtig?
Wird meine Bewährung aufjedenfall wiederrufen? Schwarz Auto gefahren bin ich nicht der Führerschein wurde jedoch sichergestellt .Werde nächste Woche zu meinem Bewährungshelfer gehen und ihm erzählen was ich gemacht habe. Ist meine Bewährung jetzt aufjedenfall schon in Gefahr?

Vielen Dank für Antworten im vorraus

Hallo,

dass sehe ich auch so, die Bewährung wurde ausgesprochen, damit du zeigst, dass du dich an die Normen hälst. Da dies nicht geklappt hat, kannst du jetzt davon ausgehen, dass die ausgesetzte Strafe zur Bewährung vollzogen wird und die neue Strafe „Fahren unter Drogeneinfluss“ dazu kommt.
Sorry, aber ich hätte dir gern
was anderes geschrieben…
strucki

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Den Bewährungshelfer zu Rate ziehen ist auf jeden Fall von Vorteil… denn erfahren wird er es eh!
Auto fahren unter Drogeneinfluss fällt im StGB unter § 316 (Trunkenheit im Verkehr) und ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht.
Für den Fall, dass Sie Ihren Führerschein noch besitzen oder bis zur Tat besahsen, wird dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit entzogen (§ 69 StGB Entzug Fahrerlaubnis). Die Fahrerlaubnis wird mindestens 1 Jahr entzogen.

Alles in Allem kann ich nur sagen, dass die Bewährung sehr wahrscheinlich verlängert wird. Dies kommt aber auf die Staatsanwaltschaft und den Richter an!
Mit etwas Glück stellt die Staatsanwaltschaft lediglich Strafbefehl und dann wird es nur eine Geldstrafe (die sie dann auf jeden Fall bezahlen sollten). Wenn es allerdings zu einer Verhandlung kommt, dann wird am wahrscheinlichsten die Bewährung verlängert. Um wie lange diese Verlängerung sein wird, hängt vom Richter und Ihren bereist begangenen Straftaten ab. Außerdem wird Ihr Bewährungshelfer vor Gericht ebenfalls gehört um Sie als Person einzuschätzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte!

Mit freundlichen Grüßen

Wer weiß was dient nicht zur Beantwortung individueller Rechtsprobleme. Wenden Sie sich bitte vorort an einen Rechtsanwalt.
mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das kann ich Dir auch nicht sagen, aber gut sieht es in keinem Fall aus.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
die Frage eines Bewährungswiderrufs ist immer eine Einzelfallentscheidung - es spricht aber nach Ihrer Schilderung vieles für einen Widerruf.
MfG
Michael