Strafrecht

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Meine Tochter 22,lebt mit uns in einer Hartz IV Gemeinschaft,und hat
vor einiger Zeit eine Dummheit begangen,indem sie in einem Geschäft
eine Flasche Parfüm für 12€ geklaut hat.Vor 14 Tagen kam ein
Schreiben von dem Geschäft,sie solle binnen 14 Tagen 100€ Bearbeitungsgebühr bezahlen,sie
hat daraufhin ein Schreiben an die Firma geschickt,mit einer
Entschuldigung,und dem Hinweis,daß 100€ unverhlnismäßig sind,da 50€
in der Regel üblich sind,und eine Rate als Hartz IV empfänger
angeboten.Meine Tochter hat so etwas noch nie gemacht,muss ich dazu
sagen.Das Geschäft hat nach ablauf einer 14 Tägigen Frist noch
nicht geantwortet.
Meine Frage:
Sind die 100€ rechtens da es sich laut Anhöhrungsbogen von der
Polizei um ein Geringfügige sache handelt,wenn ja:kann das Geschäft eine Ratenzahlung in dem Fall ablehnen?
Nach meinen Recherchen sind nur 50€ bei gerigfügigkeit rechtens als
Bearbeitungsgebühr bzw.Fangprämie.
Soll meine Tochter es jetzt auf einen Zivielrechtsstreit ankommen
lassen?

MfG.

Hermann

Sehr geehrter Herr Geibel,

da Ihre Tochter Hartz IV Empfängerin ist, verfügt sie über kein pfändbares Einkommen. Das dürfte auch der Firma bekannt sein, in vielen Fällen verzichten die Geschäfte daher auf einen Rechtsstreit.

Ob 100 Euro angemessen ist oder nicht ist meines Wissens umstritten, die Firma müßte die tatsächlich Höhe der entstanden Kosten nachweisen.

Denke „abwarten und Tee trinken“ kann daher zunächst mal nicht schaden.

Mit freundlichem Gruß

Walter Böhme

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leider kann ich ihnen das auch nicht beantworten. jedoch ist mir das mit den 50 euro auch nur bekannt gerade wenn es das erstemal war.