Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, meine Oma war im Juli Notfallmäßig im Krankenhaus.Da Sie völlig verwirtt war hat man ihr dort ihren Schmuck abgenommen. Ein breites Goldarmband 585 Gold, eine Goldkette und Ihren Ehering haben sie an Ihrer Hand gelassen.Nach 3 Tagen erhielt ich einen Anruf vom Altenpflegeheim, dass der Schmuck weg ist.Meine Oma ist leider mittlerweile verstorben.Hätte man eigentlich das Krankenhaus verklagen können? Weil sie den Schmuck einfach nur in ihre Tasche gelegt hatten obwohl an der Rezeption ein Safe ist. Meine Oma war ja nicht in der Lage ihn abzulegen. Wenn ich mir so den heutigen Goldwert anschaue wird mir bei dem Gedanken an diesen Diebstahl echt schlecht.

du solltest einen anwalt konsultieren.

Hallo Sabine,

da bin ich der falsche Ansprechpartner, hier geht es ganz
offensichtlich um Zivilrecht, nicht um Strafrecht!!!
Zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, die jedoch immer wieder
verwechselt werden.

Sorry, Gruß Michael

Kann ich nicht beantworten. In diesem Fall bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner.
Das KH könnte eine Garantenpflicht gehabt haben. Aber das ist eher Zivilrecht und da kenne ich mich nicht so aus. Bevor ich hier was Falsches schreibe, muß ich Sie leider enttäuschen. Viel Glück weiterhin.

Hallo,

Wegen der Schadensersatzansprüche würde ich einen Anwalt befragen. Zivilrechtssachen sind nicht mein Ding. Man könnte strafrechtlich vorgehen…ggf. wegen des Verdachts einer Unterschlagung. Dazu müsste man allerdings mehr Details wissen. Wenn Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten wollen, können Sie dies jederzeit tun. Es kostet Sie nichts. Sie können die Anzeige zunächst gegen „Unbekannt“ erstatten, falls Sie nicht wissen, wer in Frage kommt.

MfG

Hallo,

natürlich hat das Krankenhaus eine Fürsorgepflicht. Wenn der Nachweis jetzt noch gelingt, sollte der Krankenhausträger auf Schadenersatz verklagt werden.
mfg
strucki

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, meine Oma war im Juli Notfallmäßig im Krankenhaus.Da
Sie völlig verwirtt war hat man ihr dort ihren Schmuck
abgenommen. Ein breites Goldarmband 585 Gold, eine Goldkette …

Liebe Sabine,

das Dir echt schlecht wird bei der Sache verstehe ich. Leider sind Krankenhausdiebstähle sehr häufig, da sich dort leichte Opfer finden.

Verklagen könnte man das Krankenhaus höchstens auf dem zivilrechtlichen Weg nach dem BGB. Wei da die Erfolgsaussichten wären kann ich nicht sagen. Wahrscheinlich eher schlecht, da man nach drei Tagen durchaus den Angehörigen hätte zumuten können sich um die mitgeführten Gegenstände Deiner Oma zu kümmern. Was das Strafrechtliche angeht, so ist das Krankenhaus zunächst für den Diebstahl nicht verantwortlich, da man dort bekanntermaßen keine Haftung für Wertgegenstände übernimmt. Auch eine Beihilfehandlung zu einem Diebstahl ist bei dem geschilderten Sachverhalt eher zu verneinen. Es ist ungünstig, dass sich erst nach drei Monaten darüber Gedanken gemacht wird, denn viele Krankenhäuser videoüberwachen ihren Eingangsbereich, so das da möglicherweise verdächtige Personen aufgezeichnet worden sind. Jedoch speichert niemand die Daten so lange.
Nichts destotrotz bleibt es Dir unbenommen noch eine Anzeige gegen unbekannt zu erstatten. Möglicherweise hatten die Gegenstände ja Indiviualnummern oder sonstige Besonderheiten, da könnten sie zur Fahndung ausgeschrieben werden.

Weiter kann ich Dir leider nicht helfen.

Hallo Sabine,
Deine Anfrage ist unter der Rubrik „Strafrecht“ nicht ganz glücklich. Das es sich beim Abhandenkommen des Schmuckes höchstwahrscheinlich um einen Diebstahl handelt ist ja schon klar. Anzeige bei der Polizei hast Du hoffentlich gemacht!?
Die Frage, ob das Krankenhaus den Schaden ersetzen muss, ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Da solltest Du besser Experten auf diesem Gebiet fragen.

Dachsgruß