Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Im Jahr 2004 bis 2007 hatte ich meine ETW vermietet.
Die Mieterin hat von Anfang an die vereinbarten Mietzinsen
nicht wie vereinbart bezahlt. Außerdem hat sie an ihre Freundin mit Hund meine Wohnung ohne mein Wissen,
entgegen des Mietvertrages 7 Monate untervermietet.
Die dadurch angefallenen höheren Nebenkosten blieben zuletzt
unbezahlt zu Lasten meiner kleinen Rente. Ihr RA zweifelte
die korrekt durch die Hausverw. erstellte Nebenkostenabr.
an.
Auf telef.Anfragen antwortete sie nicht. Briefe lies sie
zurückgehen ( sogar eingeschr. Briefe mit Rückschein ).Ich fragte höflich bei ihren Eltern ob sie evtl. ihre
Mietschulden bezahlen wollen. Sie verneinten dies.
Ich besuchte sie am Arbeitsplatz ( Penny Supermarkt )
und sagte zu ihr wann sie endlich ihre Mietschulden bezahlen wolle. Vorher hatte ich ihr schriftlich eine
Frist gesetzt, wobei ich ihr mitteilte, daß bei Nichtzahlung ich einen RA einschalten werde. Dies teilte
ich ihr auch mündl. an ihrem Arbeitsplatz mit.
Daraufhin bekam ich eine Anzeige wegen Nötigung, von ihrem RA geschrieben. Sie gab an daß ich folgendes gesagt
habe: Wenn sie nicht pünktlich bezahlt, erzähle ich jeden, daß sie eine Betrügerin ist, außerdem komme ich
wieder u. dann passiert ein Donnerwetter.
Ich bekam einen Strafbefehl in Höhe von 1.750.-€.
Begründung Strafbefehl: Bei laufendem Geschäftsbetrieb u. in der Gegenwart von Kunden forderten sie die Geschädigte auf, angebl. Mietrückstände zu begleichen.
Andernfalls würden sie wiederum während der Öffnungszeiten erneut am Arbeitsplatz der Geschädigten
erscheinen, die dann ein Donnerwetter erleben werde.
Daraufhin legte ich Einspruch ein, da ich in keinster
Weise eine Drohung aussprach u. mich entgegen jeder Rechtsauffassung als Geschädigter fühlte.
Es erfolgte eine Gerichtsverhandlung beim AG. Dort tauchte sie mit einer Arbeitskollegin als Zeugin auf.
Die Zeugin bestätigte die von mir niemals ausgesprochenen
Worte. Daraufhin erhöhte sich die Strafe auf 2800.-€.
Die Richterin erklärte ich könne in mtl.Raten von 100.-€ bezahlen. Meine monatl. Rente beträgt nur 1.060 Euro.
Wegen Mietrückständen der Mieterin habe ich bereits ca.
600.-€ verloren.
Ich fühle mich entgegen jeglicher Rechtsauffassung als
unschuldig Verurteilter.
Daraufhin legte ich nach dem Urteil Berufung ein.
Mein Neffe u. meine Schwester hielten sich zufällig zum
damaligen Zeitpunkt im Supermarkt auf u. können bestätigen, daß die Aussage der Mieterin u. von der Mieterin. vorgebrachten Zeugin nicht der Wahrtheit entspricht.
Ich persönlich habe damals meine Schwester u. meinen
Neffen nicht gesehen. Sie sind in diesem Supermarkt über
6 Jahre regelmäßige Kunden u. kaufen dort mindestens zweimal die Woche ein.
Heute bekam ich Post vom AG, daß die Staatsanwaltschaft
ebenfalls Berufung eingelegt hat.

Lieber Experte/Expertin wie soll ich mich weiterhin verhalten, zumal ich kein Geld für einen RA habe.

Im Voraus vielen vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Guten Tag
Wie angegeben, erteile ich leider keine Auskünfte zum deutschen Recht.
Mit freundlichen Grüssen
M. Schaub

Sehr geehrter Herr Furthmaier,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung kann ich Ihnen, auch wenn Sie bereits äußerten, kein Geld dafür zu haben, nur empfehlen, einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung im Berufungsverfahren zu beauftragen. Nur mit einem Strafverteidiger können Sie Ihre Rechte im Strafverfahren ausreichend wahrnehmen. Anderenfalls gehen Sie das Risiko ein, auch das Berufungsverfahren zu verlieren, weil Sie ohne Kenntis des Strafprozessrechts und ohne Erfahrung vor Gericht Ihre Rechte nicht geltend machen können.
Mit freundlichen Grüßen
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,

eine komplizierte Frage der Beweiswürdigung, die man nicht aufgrund der Darstellung lösen kann. Vielleicht bietet die Berufungsverhandlung eine Chance, einen Verteidiger braucht man auch in der Berufungsinstanz nicht.

Gruß Peter

Hallo Herr Furthmair,
ich bin Staatsanwalt und kann Ihnen sagen, dass ich es nicht glaube, dass in der zweiten Instanz plötzlich solche Entlastungszeugen auftauchen. Gehen Sie davon aus, dass Sie bei der Beweislage auch vom Landgericht verurteilt werden. Gegen Ihre Kinder wird dann sicher ein Verfahren wegen falscher Aussage vor Gericht eingeleitet werden. Möglicherweise wird das für ihre Kinder teurer als für Sie.
Wenn Sie tatsächlich die Drohung nicht ausgesprochen haben, ist es ein Fehlurteil - allerdings können Sie dann ihre Unschuld nicht beweisen. Ich fürchte, dass Ihnen nichts anderes übrig bleiben wird, als das Urteil hinzunehmen. Mit der Brechstange erreichen Sie nur das Gegenteil. Es ist sehr selten, dass die Staatsanwaltschaft bei Verurteilungen selbst Rechtsmittel einlegt. Dass dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass sie verhindern will, dass Sie gefahrlos weiter die Gerichte beschäftigen.
Ich kann Sie gut verstehen, aber hier hilft offenbar nur, die Faust in der Tasche zu machen und das Urteil zu schlucken.
Mit freundlichem Gruß
Michael Seysen

Wer-Weiß-Was dient nicht zur Beantwortung individueller Rechtsfragen.
Wenden Sie sich bitte an einen geeigneten Rechtsanwalt vorort. Wenn Sie
nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können Sie beim
Amtsgericht einen sog. „Beratungshilfeschein“ beantragen, den Sie dem
Rechtsanwalt übergeben. Die Beratungshilfe erstreckt sich in Strafsachen
allerdings ausschließlich auf die Beratung und umfasst nicht die
Vertretung vor Gericht.
mfg