Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,
guten Morgen oder guten Abend.Je nach der Tageszeit,wann
Sie es lesen.
Es ist jetzt 1:43Uhr.Um ca.0:20Uhr bis 0:55Uhr bin von
dem Streifenwagen Polizei angehalten
worden.Verkehrskontrolle.Den
Führerschein,Ausweis,Fahrzeugschein gezeigt.O.K.Den
Warndreieck und Verbandkasten.Vorhanden.O.K.In meinem
Kofferraum habe die 5LEERE Kanister(je15Liter)und den
Eimer mit dem Trichter.Wenn ich irgendwo unterwegs stehen
bleiben sollte,kommt die Reservekanister zum Einsatz.Der
Tank ist dann sauber gefüllt ohne die Ölflecken zu
hinterlassen.Nicht die 5LEERE Kanister.Die habe ich dabei
gehabt um am nächsten Tag in meinem Garten in das
Gartenhäuschen reinzustellen.Die wurden eben nie mit
Kraftstoff gefüllt gewesen.Der Zweck.Da kommt
Verdünnungsmittel oder ähnliches für die Bäume und
Pflanzen rein.Dem Polizisten schaffte ich gar nicht zu
sagen.Der ließ mich nicht ausreden.Im lauten Ton bzw.
schreiend.Bombardierte mit Fragen bzw. Vorwürfen.Das es
sei komisch.Wieso ich die dabei habe.Ich daraufhin.Wenn
man es wollen sollte,könnte man mich vorladen.Dann ist es
Alles schwarz auf weiß da.Jetzt habe ich keine Zeit und
Lust etwas zu sagen.Nicht um die Zeit und nicht auf der
Straße.Ich bin seit 12:00Uhr auf den Beinen.Bin auf der
Arbeit gewesen.Das Weihnachtsgeschäft boomt.Erst um kurz
nach Mitternacht den Feierabend gehabt.Dafür.Wie die
Antworten auf die Vorwürfe und ähnliches habe ich jetzt
überhaupt keine Zeit.ICH WILL SCHLAFEN.Der Beamte
darauf.Ich nehme die Personalien auf.In ca.5Minuten.Gibt
er meine „Papiere“ bzw. Dokumente zurück."Sie stehen
unter Verdacht Diesel entwendet zu haben.Es kann
sein,dass ich Sie vorlade.Und wenn Sie dann auch keine
Angaben dazu machen,könnte es sein,dass ich Sie in der
Zelle eine Nacht verbringen lasse.Und ich mit meinen
Kollegen in Ihrer Wohnung die Durchsuchung mache."Ich
darauf.Es ist Ihr Job.Ich will jetzt schlafen.Kann ich
jetzt weiterfahren?Er zu mir „Ja.“

Meine Frage zu Ihnen.Ist es richtig?Das was er bzw.
Polizeibeamte gemacht hat.Ob er so etwas machen
dürfte.Das wenn ich nichts dazu sage,werde ich die Nacht
in der Zelle verbringen?Er darf in meiner Wohnung nach
irgendetwas suchen.Wenn ich wüßte nach WAS?

Ich habe seit 1Jahr eine Arbeitsstelle gesucht.Seit einem
Monat bin wieder im Sozialen Leben bzw. Arbeitsleben.Wenn
demnächst so eine Show von der Polizei abgezogen wird.Bin
ich wieder arbeitslos.Ich habe noch gute 5Monate
Probezeit—die Urlaubssperre.Wenn ich dem Chef sagen
würde.Dass ich in nächsten Tagen oder Wochen vielleicht
plötzlich nicht kommen würde.Dann ist es logisch,dass er
gerne wissen würde.WIESO?Ich.Was sage ich da.Chef,es kann
sein,dass ich in der Zelle bei Polizei ein paar Tage oder
nur eine Nacht verbringe.Was würden Sie dazu sagen als
Arbeitgeber.Auf die Stelle,die ich bekommen habe,waren
7Kandidaten.Ich schaffte es.Jetzt kommt so ein
„Theater“.Somit bin ich wieder arbeitslos.

Was kann ich da machen oder sollte.Wenn ich da bei der
Polizei keine Angaben mache.Und das werde ich.Da ich
nicht weiß,was ich dazu sagen sollte.Ob es gegen mich
irgendwie gedreht wird.Es ist vor Allem die Angst da die
Stelle zu verlieren…

Ich habe da jetzt keine Ahnung.Was ich machen sollte.Bin
nicht so Vielverdiener,dass der Anwalt aufgesucht
wird.Ich habe zwei Kinder.Für die habe ich Geld.Aber
nicht doch für irgendetwas.Damit der Beamte irgendwie
seinen Karriereaufstieg macht.

Im Voraus danke Ihnen für die Hilfe.

Hallo Jörg,

Meine Frage zu Ihnen.Ist es richtig?Das was er bzw.
Polizeibeamte gemacht hat.

Ich meine ja, denn es sind tatsächlich Verdachtsmomente vorhanden.

Ob er so etwas machen

dürfte.Das wenn ich nichts dazu sage,werde ich die Nacht
in der Zelle verbringen?

Ja, auch das geht noch durch. Denn wenn Sie ihre Chance zur Entlastung nicht nutzen und was sagen, was sie aber nicht müssen, bleiben die Verdachtsmomente und müssen anders aufgeklärt werden.

Er darf in meiner Wohnung nach

irgendetwas suchen.Wenn ich wüßte nach WAS?

Weiteren Verdachtsmomenten für Dieseldiebstahl. Das kann vieles sein.

Ich habe seit 1Jahr eine Arbeitsstelle gesucht.Seit einem
Monat bin wieder im Sozialen Leben bzw. Arbeitsleben.Wenn
demnächst so eine Show von der Polizei abgezogen wird.Bin
ich wieder arbeitslos.Ich habe noch gute 5Monate
Probezeit—die Urlaubssperre.Wenn ich dem Chef sagen
würde.Dass ich in nächsten Tagen oder Wochen vielleicht
plötzlich nicht kommen würde.Dann ist es logisch,dass er
gerne wissen würde.WIESO?

Geben Sie es doch zu, so abwegig ist die Vorstellung doch nicht, dass Sie Diesel stehlen wollten. Und deshalb war die Maßnahme gerechtfertigt.

Ich.Was sage ich da.Chef,es kann

sein,dass ich in der Zelle bei Polizei ein paar Tage oder
nur eine Nacht verbringe.Was würden Sie dazu sagen als
Arbeitgeber.

Ich würde Sie entlassen. Aber an Ihrer Stelle würde ich der Polizei auch keinen Anlass mehr geben, Sie festzunehmen.

Auf die Stelle,die ich bekommen habe,waren

7Kandidaten.Ich schaffte es.Jetzt kommt so ein
„Theater“.Somit bin ich wieder arbeitslos.

Was kann ich da machen oder sollte.Wenn ich da bei der
Polizei keine Angaben mache.Und das werde ich.Da ich
nicht weiß,was ich dazu sagen sollte.Ob es gegen mich
irgendwie gedreht wird.Es ist vor Allem die Angst da die
Stelle zu verlieren…

Das müssen Sie wissen. Am Ende wird ein Staatsanwalt oder Richter entscheiden.

Ich habe da jetzt keine Ahnung.Was ich machen sollte.Bin
nicht so Vielverdiener,dass der Anwalt aufgesucht
wird.Ich habe zwei Kinder.Für die habe ich Geld.Aber
nicht doch für irgendetwas.Damit der Beamte irgendwie
seinen Karriereaufstieg macht.

Ach, wissen Sie, mit einem solchen Fall macht kein Beamter einen Karrieresprung. Ich weiß nicht, was wirklich geschehen ist, nur, dass ich Ihnen Ihre Geschichte auch nicht abnehmen. Aber das müssen Sie mit sich ausmachen.

Im Voraus danke Ihnen für die Hilfe.

Bitte.
Gruß Michael

Wer-Weiß-Was dient nicht zur Beantwortung individueller Rechtsfragen. Wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt vorort. Sie können die Erteilung eines sog. Beratungshilfescheins beim örtlichen Amtsgericht beantragen, mit dem Sie sich dann an den Anwalt wenden.
mfg

Keine Auskünfte zu deutschem Recht

Hallo Jörg,

Meine Frage zu Ihnen.Ist es richtig?Das was er bzw.
Polizeibeamte gemacht hat.

Ich meine ja, denn es sind tatsächlich

Verdachtsmomente

vorhanden.

Ob er so etwas machen

dürfte.Das wenn ich nichts dazu sage,werde ich die

Nacht

in der Zelle verbringen?

Ja, auch das geht noch durch. Denn wenn Sie ihre

Chance zur

Entlastung nicht nutzen und was sagen, was sie aber

nicht

müssen, bleiben die Verdachtsmomente und müssen anders
aufgeklärt werden.

Er darf in meiner Wohnung nach

irgendetwas suchen.Wenn ich wüßte nach WAS?

Weiteren Verdachtsmomenten für Dieseldiebstahl. Das

kann

vieles sein.

Ich habe seit 1Jahr eine Arbeitsstelle gesucht.Seit

einem

Monat bin wieder im Sozialen Leben bzw.

Arbeitsleben.Wenn

demnächst so eine Show von der Polizei abgezogen

wird.Bin

ich wieder arbeitslos.Ich habe noch gute 5Monate
Probezeit—die Urlaubssperre.Wenn ich dem Chef sagen
würde.Dass ich in nächsten Tagen oder Wochen

vielleicht

plötzlich nicht kommen würde.Dann ist es logisch,dass

er

gerne wissen würde.WIESO?

Geben Sie es doch zu, so abwegig ist die Vorstellung

doch

nicht, dass Sie Diesel stehlen wollten. Und deshalb

war die

Maßnahme gerechtfertigt.

Ich.Was sage ich da.Chef,es kann

sein,dass ich in der Zelle bei Polizei ein paar Tage

oder

nur eine Nacht verbringe.Was würden Sie dazu sagen

als

Arbeitgeber.

Ich würde Sie entlassen. Aber an Ihrer Stelle würde

ich der

Polizei auch keinen Anlass mehr geben, Sie

festzunehmen.

Auf die Stelle,die ich bekommen habe,waren

7Kandidaten.Ich schaffte es.Jetzt kommt so ein
„Theater“.Somit bin ich wieder arbeitslos.

Was kann ich da machen oder sollte.Wenn ich da bei

der

Polizei keine Angaben mache.Und das werde ich.Da ich
nicht weiß,was ich dazu sagen sollte.Ob es gegen mich
irgendwie gedreht wird.Es ist vor Allem die Angst da

die

Stelle zu verlieren…

Das müssen Sie wissen. Am Ende wird ein Staatsanwalt

oder

Richter entscheiden.

Ich habe da jetzt keine Ahnung.Was ich machen

sollte.Bin

nicht so Vielverdiener,dass der Anwalt aufgesucht
wird.Ich habe zwei Kinder.Für die habe ich Geld.Aber
nicht doch für irgendetwas.Damit der Beamte irgendwie
seinen Karriereaufstieg macht.

Ach, wissen Sie, mit einem solchen Fall macht kein

Beamter

einen Karrieresprung. Ich weiß nicht, was wirklich

geschehen

ist, nur, dass ich Ihnen Ihre Geschichte auch nicht

abnehmen.

Aber das müssen Sie mit sich ausmachen.

Im Voraus danke Ihnen für die Hilfe.

Bitte.
Gruß Michael

Hallo Michael,hiermit danke ich Ihnen für Ihre
Hilfe.Meine Geschichte mir abnehmen müssen Sie nicht.
Es ist der geschilderter Vorgang des
Geschehenen.Nachdem Sie die mir nicht „abgenommen“
haben,bekam ich wieder das Gefühl von gestern.Voll
Missachtung und dem Willen seine Macht über jemand zu
haben.Das Problem ist dabei das.Das ich es bzw. die
Sache mit Kanister nur Ihnen erzählt habe.Wenn Sie
aufmerksam meinen Text oder wie Sie es sagen
„GESCHICHTE“ gelesen haben.In Wirklichkeit aber.Sagte
ich dem Beamten gar nichts.Auf die Frage.Was die
Kanister im Kofferraum für Zweck erfüllen sollten.Sagte
ich nur."Wenn Sie etwas genaueres darüber wissen
wollen,laden Sie mich vor.Dann würde ich ausgeschlafen
kommen und Ihnen etwas dazu sagen."Die versuchten mit
schmutzigen Tricks irgendwie etwas aus mich
rauszuholen.Was leider nicht
klappte.Verdachtsmomente.Was sind da denn für
Verdachtsmomente?!!!Im Auto auf dem Rücksitz sind
3LEERE Kartons von Pampers gewesen.Dann habe ich die
schon ,bei irgendeinem Geschäft oder im Lager oder
irgendwo wo sie zu kaufen sind,geklaut und schon
versteckt oder verkauft.ODER?!!!Zum Glück sind Sie
nicht mein Chef.Denn mit so einer Einstellung darf man
keine Führungstätigkeit ausüben.Weil es ist kein Grund
zur Kündigung.Die „größte“ oder wichtigste Frage an
Sie.Was soll ich denn zugeben?!!!Mit leeren
Kanister.Die der Beamte nicht mal aufgemacht hat.Die
sind in den Säcken bzw. Plastiktüten gewesen.Und das
ist der Verdachtsmoment?!!!Wie ich es schon sagte,danke
ich Ihnen für Ihre Hilfe.Wenn man es so nennen darf.Das
mehr nicht die Hilfe,sondern der Vorgeschmack auf
das,was mich vor Gericht,wenn´s dazu käme,erwartet.Wie
der Staatsanwalt und der Richter mit mir umgehen…Dann
ist es kein Wunder,dass die Gesetzhüter nicht so ganz
besonders im Leben „draußen“ außer dem Gerichtshaus
beliebt sind.Alles Gute in Ihrem weiteren
Geschäftsleben.Und ob Sie kein schlechtes Gewissen
haben,wenn Sie so mit Menschen umgehen.DAS MÜSSEN SIE
MIT SICH SELBER AUSMACHEN.Vielleicht kommt die
Erfahrung mit der Zeit oder auch nicht.Machen Sie´s
gut…

Hallo,
ersteinmal muss ich mitteilen, dass es der Polizei durchaus möglich ist, jemanden auf den bloßen Verdacht einer Straftat festzunehmen und bis zu max. 48 Stunden in Gewahrsam zu behalten. Beschweren kann man sich erst hinterher.
Allerdings darf niemand verhaftet werden, wenn er keine Angaben zum Tatvorwurf macht. Derartige Äußerungen eines Polizeibeamten stellen eine Nötigung dar.

Eine Durchsuchung darf nur aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbefehls erfolgen. Liegt eine solche richterliche Anordnung vor, können Sie sich ebenfalls nicht dagegen wehren und die Rechtmäßigkeit auch erst hinterher prüfen lassen.

Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
apfjur

Hallo,
ersteinmal muss ich mitteilen, dass es der Polizei

durchaus

möglich ist, jemanden auf den bloßen Verdacht einer

Straftat

festzunehmen und bis zu max. 48 Stunden in Gewahrsam

zu

behalten. Beschweren kann man sich erst hinterher.
Allerdings darf niemand verhaftet werden, wenn er

keine

Angaben zum Tatvorwurf macht. Derartige Äußerungen

eines

Polizeibeamten stellen eine Nötigung dar.

Eine Durchsuchung darf nur aufgrund eines

richterlichen

Durchsuchungsbefehls erfolgen. Liegt eine solche

richterliche

Anordnung vor, können Sie sich ebenfalls nicht dagegen

wehren

und die Rechtmäßigkeit auch erst hinterher prüfen

lassen.

Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
apfjur

Ich bedanke mich für das Info bzw. Ihre Hilfe.Jetzt
weiß ich zumindest,wie ich mich verhalten soll.Wenn es
doch zur Vorladung käme.Ich habe vor,ausser die Angaben
zu meiner Person,überhaupt nichts dazu zu sagen.Erst
wenn die wirklich etwas wissen wollen
sollten,schriftlich und nur über meinen Anwalt.Habe
gerade eben erfahren.Man könnte als nicht Vielverdiener
den Anwalt über den Beratungsschein bezahlt
bekommen.Das was mich am meisten beruhigt hat.Die
dürfen mich nicht festnehmen.Dann ist somit der
Arbeitsplatz gerettet.Nochmals danke für Ihr Hilfe.Jörg

Hallo,

ganz ruhig, da wird sicherlich nichts draus werden. Selbst wenn mal eine Anzeige kommen sollte, dann wird das Verfahren sicherlich eingestellt werden:
kein Diesel im Kanister, kein Schlauch dabei, kein Diesel der irgendwo entwendet wurde…

Sicherlich nur ein übellauniger Beamter, auf den Sie getroffen sind.

Sollte dennoch etwas nachkommen, dann mich noch mal kontaktieren.

Gruß Peter

Vielen Dank Peter,

wenn es sich doch noch etwas ergeben würde,wende ich
mich an Sie.Mit lieben Grüßen.Jörg

Hallo,

ganz ruhig, da wird sicherlich nichts draus werden.

Selbst

wenn mal eine Anzeige kommen sollte, dann wird das

Verfahren

sicherlich eingestellt werden:
kein Diesel im Kanister, kein Schlauch dabei, kein

Diesel der

irgendwo entwendet wurde…

Sicherlich nur ein übellauniger Beamter, auf den Sie

getroffen

sind.

Sollte dennoch etwas nachkommen, dann mich noch mal
kontaktieren.

Gruß Peter

Nun,
ich kenne natürlich die Hintergründe des Falls nicht.
Es kann sein, dass es zur Tatzeit in der Nähe oder in der Umgebung zum Diebstahl von Kraftstoff gekommen ist.
Daher ist der Transport von mehreren Kanistern zusammen mit einem Trichter schon verdächtig, bzw. läßt den Rückschluss auf einen Tatverdacht zu.
Das andere, nämlich die Nacht in einer Zelle zu verbringen, nur weil man zur Sache keine Angaben machen möchte, ist natürlich Quatsch. Als Tatverdächtiger bzw. Beschuldigter einer Straftat braucht man zur Sache keine Angaben machen.
Mit der Durchsuchung der Wohnung , Nebenräume u.a. hat er schon Recht.
Beim Verdächtigen ist die Durchsuchung seiner Wohnung u. anderer Räume, dazu gehören auch Garagen, Keller usw. zulässig, wenn zu vermuten ist, dass dies zum Auffinden von Beweismitteln führen werde.
Ggf. ,außer bei Gefahr im Verzuge, muß ich der Beamten einen Beschluss holen.
Abschließend kann ich nur sagen, dass man bei der Polizei keine Aussage machen muß, wenn man sich selbst belastet oder ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Man braucht dort noch nicht einmal hinzugehen, trotz Vorladung. Nur zum Amtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft oder Gericht muß man erscheinen, ansonsten wird man vorgeführt.

Ich danke Ihnen für die Antwort.Das bringt mich auf
jeden Fall weiter.Jörg

Nun,
ich kenne natürlich die Hintergründe des Falls nicht.
Es kann sein, dass es zur Tatzeit in der Nähe oder in

der

Umgebung zum Diebstahl von Kraftstoff gekommen ist.
Daher ist der Transport von mehreren Kanistern

zusammen mit

einem Trichter schon verdächtig, bzw. läßt den

Rückschluss auf

einen Tatverdacht zu.
Das andere, nämlich die Nacht in einer Zelle zu

verbringen,

nur weil man zur Sache keine Angaben machen möchte,

ist

natürlich Quatsch. Als Tatverdächtiger bzw.

Beschuldigter

einer Straftat braucht man zur Sache keine Angaben

machen.

Mit der Durchsuchung der Wohnung , Nebenräume u.a. hat

er

schon Recht.
Beim Verdächtigen ist die Durchsuchung seiner Wohnung

u.

anderer Räume, dazu gehören auch Garagen, Keller usw.
zulässig, wenn zu vermuten ist, dass dies zum

Auffinden von

Beweismitteln führen werde.
Ggf. ,außer bei Gefahr im Verzuge, muß ich der Beamten

einen

Beschluss holen.
Abschließend kann ich nur sagen, dass man bei der

Polizei

keine Aussage machen muß, wenn man sich selbst

belastet oder

ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Man braucht dort noch nicht einmal hinzugehen, trotz
Vorladung. Nur zum Amtsanwaltschaft,

Staatsanwaltschaft oder

Gericht muß man erscheinen, ansonsten wird man

vorgeführt.

Ich habe die Fragen am 10.11.2009 beantwortet.

Sehr geehrter Herr Gebauer,ich danke Ihnen für die
Antwort…Und viel Glück,Gesundheit und Erfolg im
Berufsleben und aber auch im privaten.MfG Jörg

Ich habe die Fragen am 10.11.2009 beantwortet.

Hallo!

Ihre Anfrage habe ich leider erst heute gesehen, offensichtlich ist die entsprechende E-Mail leider nicht bei mir angekommen, sondern möglicherweise in meinem SPAM-Ordner gelandet.

In einem solchen Fall würde ich an Ihrer Stelle bei einer eventuellen Vorladung die Aussage verweigern, jedenfalls solange keine weiteren konkreten Anhaltspunkte für Straftaten der Polizei vorliegen. Schließlich ist es nicht verboten, mit leeren Kanistern Auto zu fahren.

herzliche Grüße

Dr. Richard Bley

Ich danke Ihnen für die Antwort.

Jörg

Hallo!

Ihre Anfrage habe ich leider erst heute gesehen,
offensichtlich ist die entsprechende E-Mail leider

nicht bei

mir angekommen, sondern möglicherweise in meinem SPAM-

Ordner

gelandet.

In einem solchen Fall würde ich an Ihrer Stelle bei

einer

eventuellen Vorladung die Aussage verweigern,

jedenfalls

solange keine weiteren konkreten Anhaltspunkte für

Straftaten

der Polizei vorliegen. Schließlich ist es nicht

verboten, mit

leeren Kanistern Auto zu fahren.

herzliche Grüße

Dr. Richard Bley