Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,
mit welchem kommentar zum strafgesetzbuch arbeitet die hamburger justiz?

mit freundlichem gruss

heinz mohr

Bundesweit arbeiten alle Gerichte pp. mit demselben, bereits zitierten Kommentar.

Das ist mir nicht bekannt, aber in aller Regel auch nicht sächlich.

Wenn Sie den Sachverhalt beschreiben können wir Ihnen hier vielleicht Auskunft geben.

Hallo Herr Mohr,
jedem einzelnen Richter der Deutschen Justiz stehen sämtliche Kommentierungen und sonstigen juristischen Werke (im Zeitalter der Internet auch die entsprechenden Online-Werke, z.B. die Beckschen Datenbanken) zur Verfügung. Daher ist es eher eine Frage, mit welchem Werk der einzelne Richter arbeitet, als die aus welcher Justizverwaltung dieser Richter kommt.
Im Übrigen gilt der altbewährte strafrechtliche Grundsatz: „Nichts liegt einem Richter näher als die Grundlage für eine anständige Verurteilung des Angeklagten.“.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Da ich nicht aus besagtem Bundesland bin, kann ich mich also, um die Frage korrekt zu beantworten, nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Das StGB ist meines erachten nach Bundesweit einheitlich. Kommentiert wird das StGB sicherlich von mehreren Autoren. Welchen Autor welcher Richter nimmt, weiß ich leider nicht. Sorry, dass ich ihnen nicht weiter helfen konnte.

Keine Ahnung, ich bin in Karlsruhe

das kommt auf den juristen an, es gibt ja wie bemerkt mehrere.

Üblicherweise werden in der Sitzung (wenn überhaupt) die Beckschen Kommentare benutzt. Bei der Arbeit im Büro greift der Richter auf alle gängigen Kommentare zurück. Im Übrigen: Es gibt keine „geltenden“ KOmmentare. Ggf. gibt es bestimmte Übungen in bestimmten Sprengeln - gerade bei der Strafzumessung. Aber bei der rechtlichen Beurteilung ist man dem individuellen Urteilsspruch (zumindest in erster Instanz) recht ausgeliefert.

Gruß

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