Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Bundeszentralregister;
Ich will mich mit meinem Mann auf einem Internationalen Flughafen in Ägypten selbstständig machen. Nun hat er 1998 einen Strafbefehl wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, eine Geldbuße von 50 Tagessätzen bekommen. 2000 hat er wegen Betrug am Staat auch eine Geldbuße von 50 Tagessätzen bekommen. Ist der letzte Eintrag jetzt fünf oder 10 Jahre im BZR?
Außerdem möchte ich wissen, ob die ägyptischen Behörden überhaupt eine Einsicht ins BZR haben. Wir werden schließlich auf einem Flughafen tätig sein (wegen September 2001). Sie sagten, dass sie eine Sicherheitsprüfung machen.
Müssen wir jetzt befürchten, dass die Einträge noch drin sind und ob die ägyptischen Behörden diese Auskunft bekommen?
Ich danke Ihnen schon mal sehr für Ihr Bemühen.
Sabrina
Hallo,
der letzte Eintrag dürfte bereits gelöscht sein, weiterhin sind Strafen bis 90 Tagessätze bei Auszügen für Private/Behören ausser der Justiz nicht ersichtlich. Also: kein Problem.
Im Übrigen werden die Ägypter keinen BZR in Deutschland anfordern.
Gruß Peter
Hallo Peter!
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Ich fühle mich jetzt schon viel befreiter…
Viele Grüße
Sabrina
Hallo Sabrina,
es gilt § 46 Abs. 1 Ziff. 1 a BZRG, wonach die erste Geldstrafe nach 5 Jahren getilgt wird. Die zweite hindert dies nicht. Das wäre nur der Fall, wenn die zweite Verurteilung eine Freiheitsstrafe gewesen wäre. Das gleiche gilt für die 2. Strafe. Anders wäre es nur, wenn es Verurteilungen zu mehr als 90 TS gewesen wären, dann wäre die Tilgungsfrist 10 Jahre.
Ich denke nicht, dass Ägypten Einsicht in das Bundeszentralregister nehmen kann, bin mir da aber nicht sicher.
Viele Grüße
Michael
Hallo Michael!
Das ist ganz wunderbar… Ich wurde aus dem BZRG nämlich nicht ganz schlau.
Viele Grüße
Sabrina
Hallo Sabrina,
zum Bundeszentralregister kann ich leider gar nichts sagen. Aber versuch doch mal über die Homepage dort etwas herauszubekommen.
Sorry
P. Heistermann
ANTWORT:
- Auskunft aus dem BZR erhalten keine ausländischen Behörden
- Jeder Betroffene kann persönlich eine Auskunft über die ihn betreffenden Eintragungen erhalten (Führungszeugnis); Antrag bei der Meldebehörde, Details § 30 BZRG
- Natürlich kann ein Arbeitgeber oder eine (ausländische) Behörde vom Betroffenen die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen. Ein solches müßte der Betroffenen sich dann nach Ziff.2 besorgen.
- Im Führungszeugnis werden Verurteilungen zu Geldstrafe nur aufgenommen, wenn sie auf 90 Tagessätze oder mehr lauten (§ 32 Abs.2 Nr.5a BZRG lauten. Gibt es nur die von Ihnen genannten Verurteilungen, dann kann sich Ihr Partner also als nicht vorbestraft bezeichnen bzw. ein „reines“ Führungszeugnis vorlegen.
Damit erübrigt sich die Frage nach der Tilgung von Eintragungen.
Mit freundlichen Grüßen
DHG
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Bundeszentralregister;
Ich will mich mit meinem Mann auf einem Internationalen
Flughafen in Ägypten selbstständig machen. Nun hat er 1998
einen Strafbefehl wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt,
eine Geldbuße von 50 Tagessätzen bekommen. 2000 hat er wegen
Betrug am Staat auch eine Geldbuße von 50 Tagessätzen
bekommen. Ist der letzte Eintrag jetzt fünf oder 10 Jahre im
BZR?
Nach § 46 BZRG wird die Strafe nach 5 Jahren getilgt, so dass jetzt eine Eintragung nicht mehr vorliegen sollte.
Außerdem möchte ich wissen, ob die ägyptischen Behörden
überhaupt eine Einsicht ins BZR haben. Wir werden schließlich
auf einem Flughafen tätig sein (wegen September 2001). Sie
sagten, dass sie eine Sicherheitsprüfung machen.
Müssen wir jetzt befürchten, dass die Einträge noch drin sind
und ob die ägyptischen Behörden diese Auskunft bekommen?
Ich danke Ihnen schon mal sehr für Ihr Bemühen.
Sabrina
Die ägyptischen Behörden werden von dieser Eintragung nur dann Auskunft bekommen, wenn diese vom Verfassungsschutz weitergegeben würde, was heutzutage nie ganz auszuschließen ist (im Zuge von 9/11).
Ich möchte die verspätete Antwort entschuldigen. Die Anfrage ist leider nicht in meinem E-Mail Account angekommen.
Herzliche Grüße
Dr. Richard Bley
Security Check Ägypten
Hallo, ich wollte dich mal fragen, wie es dir ergangen ist. Ich habe nun auch davon gehört, dass ägyptische Behörden einen Securuty Check machen. Einige sagten mir, dass würde aber über das deutsche Innenministerium laufen und diene dazu, keine Terroristenn einzulassen. Laut BZRG dürfen ausländische Behörden ins Register einsehen. Wurde es bei dir getan? Mein Führungszeugnis, was ich selbst erhalte in Deutschland ist nämlich sauber, dass für die Behörden allerdings noch nicht. daher würde mich interessieren, ob du heute mehr weisst als damals und mir eventuell auch das Grübeln vertreiben kannst
Danke und liebe Grüße
Guten Tag,
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Bundeszentralregister;Außerdem möchte ich wissen, ob die ägyptischen Behörden
überhaupt eine Einsicht ins BZR haben. Wir werden schließlich
auf einem Flughafen tätig sein (wegen September 2001). Sie
sagten, dass sie eine Sicherheitsprüfung machen.
Müssen wir jetzt befürchten, dass die Einträge noch drin sind
und ob die ägyptischen Behörden diese Auskunft bekommen?
Ich danke Ihnen schon mal sehr für Ihr Bemühen.
Sabrina