Hallo liebe Experten!
Gehen wir von folgendem Fall aus:
Jemand ist wegen Körperverletzung angeklagt, der diese Straftat aber nicht begangen hat (hat auch genügend Zeugen, die dies bestädigen können!).
Nun hat derjenige jedoch einen RA zur Rate ziehen müssen, alleine schon wegen Ankeneinsicht usw. Er dachte, dies wäre ja kein Problem da er eine Rechtsschutzversicherung hat.
Nun hat dieser RA der Versicherung wg. Kostenübernahme einen Brief geschickt. Darauf folge ein Brief der Vers., dass sie diesem Rechtsschutz nicht nachkommen werden, da man eine solche Tat ausschließlich vorsätzlich und nicht fahrlässig begehen kann… Sie bezahlen nicht und treten auch nicht in Vorleistung bis das Gericht ein Urteil gefällt hat (falls das Verfahren nicht ltd. RA im Vorfeld niedergelegt wird.).
Wie kann man sich dagegen verhalten wenn man unschuldig in einem solchen Fall verstrickt ist und möchte daher natürlich auch keine Kosten haben? Ist das die „normale“ Vorgehensweise einer Versicherung in solch einer Sache? Wie würdet Ihr handeln?
Ich bin dankbar für jede Antwort!!!
LG Frank
