Liebe/-r Experte/-in,
Ich will mich mit meinem Mann auf einem Internationalen Flughafen in Ägypten selbstständig machen. Nun hat er 1998 einen Strafbefehl wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, eine Geldbuße von 50 Tagessätzen bekommen. 2000 hat er wegen Betrug am Staat auch eine Geldbuße von 50 Tagessätzen bekommen. Ist der letzte Eintrag jetzt fünf oder 10 Jahre im BZR?
Außerdem möchte ich wissen, ob die ägyptischen Behörden überhaupt eine Einsicht ins BZR haben. Wir werden schließlich auf einem Flughafen tätig sein (wegen September 2001). Sie sagten, dass sie eine Sicherheitsprüfung machen.
Müssen wir jetzt befürchten, dass die Einträge noch drin sind und ob die ägyptischen Behörden diese Auskunft bekommen?
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen.
Sabrina
Die ägyptischen Behörden können ein Auskunftsgesuch bei der BRD stellen. Die geben dan die BZR Auskünfte frei. Da allerdings nur Geldstrafen aufgeführt wurden kann versucht werden, eine Löschung zu beantragen. Da aber keine Garantie darauf, dass es klappt.
Hallo,
diese Anfrage erscheint bei mir noch als offen, daher noch mal einen kurzen Gruß.
Schöne Feiertage
strucki