Liebe/-r Experte/-in,
Ich hoffe,dass ich meine Frage verständlich formuliere.Also:smiley:er Schwager meiner Frau ist österreichischer Staatsbürger und lebt in Deutschland.In Österreich gibt es gegen ihn seit Monaten einen Haftbefehl (nach seiner Aussage wegen Unterhalt).Um was für einen Haftbefehl es sich handelt (europäisch oder national) entzieht sich meiner Kenntnis.
Das Hauptproblem an der Sache ist,dass er seine Frau betrügt,sie ihn aber aus Angst vor ihm nicht verlassen will.Sie haben zwei gemeinsame Kinder.Sie wollte eigentlich seine Haftzeit dazu nutzen,ihr leben umzukrempeln.Er schiebt aber immer wieder Gründe (Krankheiten,Zahnarztbehandlungen u.a.) vor,um die Haft nicht antreten zu müssen.Der aktuelle Stand ist der,dass er jetzt warten will,bis er abgeholt wird.Laut hiesigem Amtsgericht kann das aber ewig dauern.Wir würden der Schwester meiner Frau gern helfen,aber seine „Schlagkräftigkeit“ zwingt uns eher zum abwarten.
Meine Frage nun:Warum wird dieser Haftbefehl nicht von der deutschen Polizei vollstreckt?Gibt es da keine Abkommen?Den Behörden ist ja bekannt,wo er sich aufhält.
Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Sachse02
Hallo,
Eine Tätigkeit der Deutschen Behörden würde ein Amtshilfeersuchen der Östereichischen Behörden oder einen internationalen Haftbefehl voraussetzen. Was die Ösis warum machen oder auch nicht, bleibt deren Geheimnis.
Gruß
apfjur
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