Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich würde gern folgenden fiktiven Fall erörtern:

X kennt Y schon zig Jahre. Irgendwann fragt Y, ob X für ihn sein Mietshaus verwalten will, der vorige Verwalter hat ihn so richtig über den Tisch gezogen und das soll X nun auch beweisen und gleichzeitig alles verwalten.
X soll die gleiche Vergütung wie Y erhalten.

In den folgenden Monaten recherchiert X in Sachen „alte“ Verwaltung, was sehr zeitaufwändig ist und führt im Namen von Y insgesamt 3 Prozesse, die sich über 3 Jahre hinziehen.
X und Y haben nichts schriftliches vereinbart.

Irgendwann mischt sich Z ein, hetzt aus unerfindlichen Gründen gegen X und beschwatzt Y so lange, bis dieser X auf Rückzahlung von einer größeren Summe verklagt, die X angeblich zu unrecht „eingestrichen“ hat. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen erfolgt noch eine Strafanzeige wegen Untreue…

X kann anhand von Belegen beweisen wofür er die größere Summe ausgegeben hat, was aber irgendwie so keinen richtig interessiert. X hat auch Barabhebungen getätigt, die teilweise an Y geflossen sind.
Aufgrund der jahrelangen „Freundschaft“ zwischen X und Y meinte Y zu Beginn, man brauche keine Quittung wenn er Bargeld erhalte.

X hat monatlich eine Aufstellung über Ein- und Ausgaben gemacht und auch vermerkt, wer welche Barabhebungen erhalten hat. Nun sagt Y, soviel habe er nie bekommen.

Neu ist nun, dass im Raum steht, X habe für seine Tätigkeit zuviel erhalten - meint z.B. das fiktive Gericht. X hat dargelegt, was er alles gemacht hat und dies weit über eine normale Hausverwaltung hinaus gegangen ist - hat aber den Eindruck, das interessiert nur am Rande.

X ist etwas von der Rolle und sich keiner Untat bewusst und fragt sich, was er eigentlich noch tun könnte um zu überzeugen.

Würde mich über eure Meinung freuen. Dank.

Gruß
felicitas82

Hallo,

das ist eine Frage, die man in dieser Form leider nicht beantworten kann. Tut mir leid.

MfG Peter

Aus Zeitmangel kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo!

Bei dem Sachverhalt handelt es sich um einen „typischen“ Fall aus dem Wirtschaftsstrafrecht.

Leider sehe ich mich aufgrund der Sachverhaltsschilderung außer Stand eine erste Einschätzung abzugeben.

Gibt es zu diesem Sachverhalt eigentlich schon eine strafrechtliche Komponente in Form eines Ermittlungsverfahrens? Oder ist der Untreuevorwurf bisher nur im Zivilverfahren erhoben worden?

Sollte es bisher kein Ermittlungsverfahren geben, ist zumindest mit dieser Möglichkeit zu rechnen.

Sinnvoll erscheint es aus meiner Sicht, wenn „X“ zu einem kompetenten Anwalt aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts gehen würde. Denn sehr viel hängt in einer solchen Situation davon ab, wer zuerst den Sachverhalt darstellen darf (so schlimm das im Prinzip ist). Darüber hinaus kann nur ein Anwalt Akteneinsicht in eventuell bestehende Akten der StA nehmen.

Sollten Sie einen wirtschaftsstrafrechtlich beschlagenen Anwalt aufsuchen wollen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Ich wünsche ein Frohes Fest und ein Gutes Neues Jahr.

Dr. Richard Bley

Hallo,

tut mir leid, aber ich bearbeite keine Klausurfälle sondern nur echte Hilfe bei echten Problemen.

mfg
strucki

Hallo Felicitas,
ich habe den Verdacht, dass der „fiktive Fall“ ein Prüfungsfall ist. Und da helfe ich grundsätzlich nicht. Viel Erfolg beim Selberlösen.
Michael

Hallo Michael,

da irrst du. Da man hier ja nicht in der Ich-Form schreiben kann und es hier nur „fiktive“ Fälle gibt, muss ich so formulieren.
Dieser Fall betrifft mich selbst und ich finde es schade, wenn man mir nicht antwortet.

Ich jedenfalls beantworte Fragen, die an mich gerichtet werden immer - wenn ich helfen kann.

Ich habe gehofft, hier mal eine dritte oder vierte Einschätzung zu bekommen.

Gruß
Irene

Noch ein Nachtrag:

wer sollte sich wohl so einen verqueren Fall ausdenken?

Ich bin langsam am verzweifeln und habe auf Hilfe gehofft…

Ja gut, dann will ich mir den Fall durchdenken. Kannst du mir die Mail nochmals schicken?
Gruß
Michael

Hallo

das ist kein Klausurfall, sondern ein echter - darf man ja hier nicht schreiben, sondern „fiktiv“.
Wäre wirklich für hilfreiche Tipps dankbar.

Gruß
felicitas

Wenn ich es recht sehe, besteht nicht wirklich ein Beweisproblem: Wenn nicht das Bestreiten der Barzahlungen detailliert und absolut glaubwürdig rüberkommt, dürfte doch nichts so glaubwürdig sein wie die Wahrheit: Sie steht in dem Buch und gilt bis zum Beweis des Gegenteils (Zweifelssatz).

Allgemein gilt in solchen Fällen, in denen Aussage gegen Aussagen steht, daß es besonderer, außerhalb der Aussage eines Belastungszeugen liegender objektiver Beweise bedarf, wenn eine solche Tat nachgewiesen werden soll.

Mein Rat auch hier: Anwalt

Gruß

Hallo Golo

vielen lieben Dank für deine Einschätzung.
Ich habe nun die kompletten Unterlagen für die ganzen Jahre (monatliche Ein- und Ausgaben) meinem Anwalt übergeben und hoffe, dass der Richter zur gleichen Einschätzung kommt wie Du.

Gruß

Ja gut, dann will ich mir den Fall durchdenken. Kannst du mir
die Mail nochmals schicken?
Gruß
Michael

Hallo Michael,

konntest du schon eine Einschätzung vornehmen?
Als Neuigkeit gibt es: der Staatsanwalt hat die Ermittlungen oder Weiterbetreibung (wie auch immer) so lange zurückgestellt bis die Zivilsache geregelt ist.

Wäre wirklich dankbar von dir zu hören.

Gruß

Das ist alles nicht einfach zu bewerten, weil die Tatsachen ja nicht klar sind. Hat X den Y nun betrogen oder nicht? Hat er Geld unterschlagen oder nicht? Die Entscheidung des Staatsanwalts, die Entscheidung des Zivilgerichts abzuwarten, halte ich für vollkommen richtig. Die StA kann nicht solche zivilrechtlichen Vorfragen klären.
Wer nun was zu beweisen hat und ob dieser Beweis gelingen wird, vermag ich natürlich nicht zu prophezeien.
Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann. Da hilft wohl nur abwarten.
MfG
Michael Seysen

Hallo

nee,es wurde nicht unterschlagen.

Gruß