Hallo,
habe hier einen interessanten Artikel gefunden - es geht um unseren Ex-Postchef Zumwinkel. Die Verhandlung war ja schon recht kontrovers, aber hier hat ein Herr Möller geschrieben:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/zumwinkelmoeller…
„Ausschlaggebend ist aber auch, wie groß oder gering der Anteil des hinterzogenen Geldes am Gesamtvermögen ist. Bei Zumwinkel heißt das: Die 960.000 Euro, um die es jetzt geht, sind für den Mann nicht viel.“
Ist das wirklich so? Darf man sich mehr erlauben wenn man schon viel hat? Das war mir nicht so bewusst. Wenn ja, in was für einem Land leben wir denn - ich finde das unglaublich!!! Auf welcher Grundlage ist das möglich?
Ach ja, ist der Herr Zumwinkel jetzt eigentlich Vorbestraft? Ich denke schon, eine Verjährung dürfte auch noch nicht drin sein. Möchte das nämlich auf Wikipedia ergänzen - das stand meines Erachtens schon mal drin, wurde evtl. wieder entfernt…
Ich möchte das der Vollständigkeit halber aber mit drin haben.
Vielen Dank schonmal.
Gruß
Der Raabe
Hallo Raabe,
Entschuldigung für die verspätete Antwort, ich komme erst jetzt dazu.
Ist das wirklich so? Darf man sich mehr erlauben wenn man schon viel hat? Das war mir nicht so bewusst. Wenn ja, in was für einem Land leben wir denn - ich finde das unglaublich!!! Auf welcher Grundlage ist das möglich?
Das Recht ist für alle gleich (so sagt man in der Theorie, in der Praxis erweist es sich oft als Gegenteil und ich persönlich, habe keine hohe Meinung von unserem Recht – alles ist möglich und wenn man in die Mühlen der Justiz kommt und keine guten Anwälte hat, ist man eine arme Sau). Tatsache ist, dass es häufig geschieht, dass sich der Vermögende eine Einstellung des Verfahrens erkauft. Er bezahlt dann eine Geldbuße, die meistens höher ist als die zu erwartende Strafe und alle sind zufrieden. Der Richter, weil er schnell das Verfahren beendet, der Staatsanwalt, weil er einige Euro (auch einige viele) für die Gerichtskasse reingeholt hat und der Angeklagte; der zwar viel Geld bezahlt hat, aber nicht vorbestraft ist. Die Einstellung (meist 153 a StPO) erscheint zwar im BZR, aber man gilt nicht als vorbestraft. Ob sich Herr Zumwinkel auf diese Art und Weise aus dem Verfahren rauswindet, weiß ich nicht, aber möglich ist es durchaus.
Ob einer viel oder wenig hat, spielt für die Bestrafung eigentlich keine Rolle, hat einer mehr, wird der Tagessatz eben höher. Wenn Z. bestraft wird, dann dürfte er auch lt. Führungszeugnis als vorbestraft gelten. Die Schadenshöhe (die Höhe des Hinterzogenen) spielt bei den Vermögensverhältnissen keine Rolle. Die Schallmauer sind bei Steuern 1 Million, dann muss eine Freiheitsstrafe verhängt werden (lt. BGH). Aber auch das wird ausgehöhlt, denn ich sehe desöfteren, dass einige Prominente mehrere Millionen hinterziehen, erwischt werden und immer noch frei rumlaufen. Sicher ist das dann alles rechtsstaatlich zu begründen, aber ein übler Geschmack verbleibt auf der Zunge (und ich mache mir Gedanken, wie ich meine paar Cent vor dem Fiskus retten kann, alle legalen Möglichkeiten ausschöpfe… und wenn ich dann 10 € schulde, kommt sofort die Vollstreckung – egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht).
Ich hoffe, ich konnte halbwegs ausreichend antworten.
Gruss
Iru
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort und Erfahrungsberichte. Mit der Beurteilung unseres Rechtssystems sind wir uns denke ich einer Meinung! Rechtsstaat und Gerechtigkeit im moralischen Sinn sind halt doch ein Unterschied wie Tag und Nacht…
Gruß
Der Raabe