Hallo, hoffentlich kann mir jemand helfen.
Nehmen wir an, es gibt von einem Gericht folgenden Beschluss:
„Die Staatskasse hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und notwendigen Auslagen des Angeklagten im Verfahren über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zu tragen.“
Bedeutet das, dass die Anwaltskosten des Angeklagten auch die Staatskasse übernimmt?
Vielen Dank und viele Grüße
Sahne