Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage,habe einen Bekannten der ein Schreiben des Amtsgerichts bekommen hat, dort steht drin das er sich einen Anwalt nehmen soll, da eine Anzeige wegen Betruges vorliegt.
Auf Nachfragen beim AG ist ihm mitgeteilt worden das Ihn die Staatsanwaltschaft angezeigt hat und es um eine Freiheitsstrafe geht.
Nun folgende Frage, was kann ihm passieren bei einer Freiheitsstrafe? Gibt es bei soetwas Bewährung? er sagte mir er sei wohl schon einmal vor Jahren wegen Betruges verurteilt worden zu einer Geldstrafe.
Über Antworten wäre ich dankbar.