Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage,habe einen Bekannten der ein Schreiben des Amtsgerichts bekommen hat, dort steht drin das er sich einen Anwalt nehmen soll, da eine Anzeige wegen Betruges vorliegt.
Auf Nachfragen beim AG ist ihm mitgeteilt worden das Ihn die Staatsanwaltschaft angezeigt hat und es um eine Freiheitsstrafe geht.
Nun folgende Frage, was kann ihm passieren bei einer Freiheitsstrafe? Gibt es bei soetwas Bewährung? er sagte mir er sei wohl schon einmal vor Jahren wegen Betruges verurteilt worden zu einer Geldstrafe.

Über Antworten wäre ich dankbar.

Hallo Manuel,

das Amtsgericht muss Sie hierüber informieren, da evtl. auch eine Pflichtverteidigung infrage kommt. Natürlich kommt bei einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren eine Bewährung in Frage. Das müssten Sie aber mit einem Rechtsanwalt abklären, da er dann die genauen Umstände des Falles vor sich hat. Ein Pauschallierung hierüber kann man ohne dass man den Fall nicht kennt nicht abgeben.

Liebe Grüße

Gerhard