Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,
BEI HERRN X WURDE 2002 DIE BEWAEHRUNG WIEDERUFEN,
DIE SRTAFEN WAR 2 AUF 3 JAHRE ,
HERR X HAT ABER SEINE STRAFE NICHT ANGETRETEN UND BEFINDET SICH SEIT 2002 IM AUSLAND.
FRAGE GIBT ES AUCH VERJAEHRUNGSFRISTEN BEI WIEDERRUFENEN BEWAEHRUNGSSTRAFEN?

Hi, snatch 2551,

also da muss ich dich enttäuschen. Das Urteil wurde ja bereits gesprochen. Also meiner Meinung nach sieht das schllecht aus. Aber sicher kann ich es dir nicht sagel

Gruß Der Dunkl

Hallo,

es tut mir leid, aber leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Bin leider erst am Anfang meines Studiums!

Mit besten Grüßen
Michaela

Hallo snatch - sorry, von Verjährungsfristen habe ich leider keine Ahnung!!