Vor einiger Zeit hat jemand Arbeiten getätigt und 600,- € waren abgemacht. Ich hatte Ihn damals schon darauf hingewiesen dass es mir meine Situation erlaubt den Betrag zu begleichen. Er sagte ich soll mir keine Gedanken machen und das Geld zahlen wenn ich es habe . (Das war im September 2011) .
Einen Monat später ist er Verstorben , hatte aber seinen Sohn mitgeteilt dass er noch 600,- von mir bekommt.
5 Tage später hat der Sohn nach dem Geld gefragt. Ich sagte Ihm wenn ich das Geld habe komme ich auf Ihn zu.
Mittlerweile kam er 3-4 und hat nach dem Geld gefragt, aber ich habe es immer noch nicht.
Und Heute lag dieser Brief im Postkasten , original Wortlaut :
"Am Sonntag den 12.2.2012 komme ich vorbei um den Betrag von 600,- abzuholen. Ich habe Euch mehr als genug Zeit gegeben das Ihr auf mich zu kommt. Von Eurer Seite kam gar kein entgegenkommen, was man tun sollte wenn man schulden bei jemanden hat.
Meine gedult ist nun am Ende. Wir sehen uns am Sonntag. Ich hoffe das ich nicht wieder umsonst kommen muss.
Falls doch, muss ich andere Mittel in die Wege leiten.
Ich hoffe das es nicht dazu kommen muss aber ich lasse mich nicht verarschen.
MfG Ihr wisst wer "
Wie soll ich mich verhalten ? Kann man das als eine Bedrohung nach dem Gesetzt ansehen ? Wie würde die Polizei damit umgehen ? Leider habe ich das Geld immer noch nicht.
strafrechtlich ist das derzeit irrelevant (Bedrohung, Erpressung, Nötigung) denn er droht ja keine Mittel wie Gewalt pp. an. Er könnte ja mit „anderen Mitteln“ auch zulässige, zivilrechtliche Schritte meinen.
Hallo,
nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass es sich hier um eine Schwarzarbeit gehandelt hatte. Ein Entgelt für geleistete Schwarzarbeit ist nicht einklagbar (Gesetzeswidrig).
Auch auf die Gefahr hin, dass Sie eine Anzeige zu befürchten haben, sollten Sie den Erpressungsversuch der Polizei melden.
Ferner gehen Verbindlichkeiten an den Vater nur an den Sohn über, wenn dieser einen Erbschein vorweisen kann.
naja Bedrohung als solches ist nicht wirklich strafbar.
Prinzipiell würde ich das Schriftstück gut verpacken um ggf. Fingerabdrücke sichern zu können. Sie können ja den betreffenden darauf hinweisen, dass Sie das Papier an die Polizei weitergegeben haben.
Mehr kann man im Moment nicht tun. Wichtig ist, dass Sie sich auf keine Provokation einlassen und den betreffenden komplett ignorieren. D.h. auch nicht mit ihm sprechen. Er müsste dann sowieso die Ansprüche zivilrechtlich gegen Sie geltend machen und Beweis erheben.
Hallo erst einmal,
Die Frage ist eigentlich, wurde ein Vertrag über die Arbeitsleistungen geschlossen? Oder handelt es sich nach dem Gesetz um „Schwarzarbeit“?. Dieses Schreiben ist KEINE Bedrohung. Eine Bedrohung nach den Worten des Gesetzes setzt die Ankündigung eines Verbrechens (z.B. Mord o.ä.)voraus. Hierbei kann es sich u.U. um eine Nötigung handeln. Wenn sie finanziell minderbemittelt sind, versuchen sie eine kostenlose Rechtsberatung aufzusuchen. Die Polizei wird eine Anzeige aufnehmen und diese wird ihren normalen Werdegang gehen. Denken Sie stets daran Beweise oder Zeugen aufzuführen. Das ist in ihrem Falkl sehr wichtig.
Hallo,
anfangs sei gesagt, dass Sie sicg wohl auf Dauer vor der Zahlung der Summe nicht drücken können.
Allerdings ist die Art und Weise, wie Ihr Gläubiger den Geldbetrag einfordert, auf jeden Fall strafrechtlich relevant und eine Strafanazeige ist durchaus gerechtfertigt.
Die Polizei wird Ihren Strafantrag auf jeden Fall aufnehmen müssen.
Mit freundlichen Grüßen - Ernst
Vielen Dank für Ihre Antwort…
Ich hatte NIE vorgehabt mich zu drücken, die Art und Weise ärgert mich nur und was er sich erlaubt einer Familie zu drohen… Ich weiss noch nicht einmal ob er
alleiniger Erbe ist… Soweit ich weiss hat der Vater
alles der Mutter vererbt , aber Sie selbst war nicht ein einziges mal bei uns.