Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
leider muss ich etwas weiter ausholen um meine Frage stellen zu können. Ich habe mich vor drei Jahren scheiden lassen. Mein Exmann hat diverse Versuche unternommen um an mein Geld bzw. Unterhalt zu kommen. Alles ist fehlgeschlagen, da ich seinerzeit auf einen Ehevertrag bestanden habe. Jedenfalls hat er daraufhin ein Schuldanerkenntnis (Formular aus dem Internet) mit meiner Unterschrift (datiert auf 2003 - mit dem Einschub „unbefristet und auf Verlangen zurückzuzahlen“) gefälscht und ist vor Gericht gegangen. Natürlich habe ich mir hier gewehrt. Klage wurde 2006 eingereicht. Zuerst wollte sein Anwalt einen Vergleich (50% der angeblichen Schuldsumme), dem habe ich nicht zugestimmt, da ich nicht unterschrieben habe. Es wurde ein Gutachten eingeholt bei dem lediglich 3 Vergleichsschriften vorgelegen haben, alles andere was zum Vergleich vorgelegen hat war neuen Datums und mit meinem Ehenamen. Der Gutachter kam trotzdem zu dem Schluß, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass ich unterschrieben habe. Ok, das Gutachten zu verdauen hätte alleine schon eine ganze Weile gedauert, dazu kam dann noch ein Anruf von meinem Exmann mit dem Wortlaut „Jetzt hab ich dich, jetzt mache ich dich fertig. Ich habe bereits Anzeige wegen versuchten Betruges gegen dich gestellt!“ Meine Frage nun (mal abgesehen von der Frage ob das denn nie aufhören wird - die mir sicherlich niemand beantworten kann): kann er das? Könnte er damit durchkommen oder greift hier evtl. die reguläre Verjährung von 3 Jahren? Und wenn diese greift, gilt die dann ab dem angeblichen Schuldanerkenntnis oder ab Urteil?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Erstens dürfte das keine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Frage sein.
Zweitens dient wer-weiß-was nicht zur Beantwortung individueller Rechtsfragen.
Wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt vorort.
mfg
Hannes Linke
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Hallo,
leider kann ich hier nicht helfen.
mfg
strucki
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Also, zunächst, was ist das für ein Schuldanerkenntnis?
Was für eine Schuld soll dort anerkannt werden?
Hier geht s doch nur um Unterhalt? Die basiert nicht auf irgendwelche Schuld?
Zunächst hätte ich eine Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet. So hätte die Polizei in dem Fall ermittelt, ggf. eine polizeitechnische Untersuchung veranlaßt, die ggf ein anderes Ergebnis zutage gebracht hätte.
Was war das für ein Gutachter? Ein vom Gericht bestellter?
Den Anruf, bzw. den Wortlaut darin wirst Du nicht beweisen können. Er wird alles abstreiten, oft ist es gut den dem Fall die Telefongespräche mitzuschneiden.
Anzeige wegen Betrug? Das verstehe ich in dem Zusammenhang überhaupt nicht?
Schuldanerkenntnis:
Formular aus dem Internet wg. angeblich geliehenem Geld
Eine Anzeige wg. Urkundenfälschung habe ich nicht erstattet, auf die Idee bin ich nicht gekommen.
Der Gutachter wurde vom Gericht bestellt. Ich habe mich zwischenzeitlich mit anderen Gutachtern unterhalten, tatsächlich ist es so, dass es keine feste Regel gibt wie ein Gutachten zu erstellen ist. Mir brigt es wohl recht wenig, wenn ich die Schreiben der Gutachter durch meine Anwältin ans Gericht schicken lasse mit dem Verweis, dass andere Gutachter hier anders entscheiden würden.
Anzeige wegen Betrug?
Da er mich fertig machen will gehe ich davon aus, dass wenn ein für mich negatives Urteil kommt, dass er dann gleich die nächste Klage starten wird, eben wg. versuchtem Betrug. Daher meine Frage, ob er das kann oder hier Verjährung greift oder nicht.
Kann ich denn jetzt noch eine Anzeige wg. Urkundenfälschung machen oder ist das zu spät?
Danke für deine Hilfe!
Der Anzeige wegen Betruges würde ich gelassen entgegensehen, zumal ich hier keinen Betrug erkennen kann?
Das Verfahren, wenn die Polizei überhaupt die Anzeige engegen nähme, würde von der Ermittlungsbehörde (Polizei) eingestellt mit dem Verweis „keine Straftat“.
Zudem greift die Verjährung.
Die Anzeige wegen Urkundenfälschung würde ich noch stellen.
Ich weiß nicht mehr…wann war das Verfahren mit dem Beweisstück?
Ist die Sache auch schon so lange her?
Wenn die Straftat auch schon verjährt ist, na ja, dann wirst Du es schon erfahren.
Übrigens, mit den Verjährungsfristen kenn ich mich auch nicht so gut aus. Ich müßte darüber im StGB nachlesen, wann welche Straftat verjährt.
Soweit ich weiß, gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen.