Hallo,
ein Bekannter hat vor einigen Jahren Mist gebaut.
Das ist kaum zu glauben…
Er hat bei
zwei Versicherung Schäden gemeldet die zum Teil gar nicht
passiert sind.
Sie sprechen von arglistiger Täuschung zu Lasten der einen Versicherung.
Die Versicherungen ist darauf aufmerksam
geworden und hat den Vertrag gekündigt.
Welche Versicherung ist hier wie worauf aufmerksam geworden?
Gleichzeitig verlangt
die Versicherung das Geld zurück.
Vermutlich meinen Sie die Schadensregulierung zu Gunsten des Versicherungsnehmers und die überhöhte Schadensregulierung…
Mein Bekannter zahlt dies in
Monatlichen Raten.
Liegt eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer vor? Auf welcher Grundlage zahlt der ehem. Versicherungsnehmer die Raten?
Ich würde nichts bezahlen, da die
Versicherung bis heute keine Beweise vorgelegt hat.
Inwieweit ratsam ist, einer Klage durch Ratenzahlung auszuweichen, beurteilt sich nach den Gesamtumständen.
Die Versicherung bei der er den Schaden in Raten zurück zahlt,
hatte keine Anzeige erstattet.
Zurück zu der Frage nach den Gesamtumständen…
Erst als die zweite Versicherung Anzeige wegen Betrug gestellt
hat, hat auch die erste Versicherung ( bei der mein Bekannter
die Monatlichen Raten zahlt ) ebenfalls Anzeige wegen Betrug
gestellt.
Warum sah sich die Versicherung genötigt bei Ratenzahlung oder Vereinbarung darüber, ein Druck- bzw. Rechtsmittel zu wählen, dass ihr die Forderung im Wege des Assimilationsverfahrens (Verbindung von Straf- und Zivilverfahren) sichern hilft? Ist der Zahlungspflichtige mit seinen Raten in Rückstand geraten?
Nun aber das was mich sehr Verwundert:
Nun wird es spannend…
Es wurde von der ersten Versicherung ( bei der Ratenzahlung
erfolgt ) erst nach einem Schreiben der Polizei Anzeige
gestellt und die Unterlagen zur Polizei gesandt.
Die Polizei wird im Ermittlungsverfahren auf weitere Verdachtsfälle des Versicherungsbetrugs gestossen sein und hat die Pflicht imWege der Sachverhaltsaufklärung und Vorbereitung des Strafverfahrens ent-/belastendes Beweismaterial im Zusammenhang mit diesem Ankalgedelikt zu sondieren.
Obwohl es 5
Fälle bei dieser Versicherung sind, sind nur 2 in der
Ermittlungsakte aufgeführt ?
Die allgemeingültige These, die Ermittlungsakte führt die reale Lage zwischen Versicherung und Beschuldigtem aus, entbehrt der Lebenswirklichkeit.
Inzwischen ist mein Bekannter auch Verurteilt worden.
Möglicherweise wurde er für die Delikte verurteilt, die ihm zweifelsfrei nachgewiesen wurden. Alle anderen Delikte sind nicht zur Anklage gekommen, aus welchem Grund auch immer (Mangel an Beweisen, Verjährung, etc.)
Frage: Kann die Erste Versicherung, sollte mein Bekannter mit
der Ratenzahlung aufhören jetzt nochmals Anzeige wegen Betrug
stellen ??
Die Ratenzahlung ist eine zum Versicherungsvertrag zusätzliche Vereinbarung neben dem Versicherungsvertrag. Insbesondere die Kündigung der Versicherung spricht hier für eine zusätzliche Vereinbarung.
Eine schuldhafte Unterbrechung der vereinbarten Ratenzahlung wirkt sich auf diese Vereinbarung aus.
Sollte die Versicherung mit einer Strafanzeige aus dem ursprünglichen Versicherungsvertrag drohen, befindet sich die Versicherung auf dem schmalen Grat zwischen eigener strafrechtlicher Verantwortlichkeit und positiv rechtlicher Forderungsfeststellung.
Die Staatsanwaltschaft wird das von der Versicherung angezeigte Delikt nach einem horizontalen Strafklageverbrauch im ersten von Ihnen beschriebenen Verfahren prüfen. Aufgrund der von Ihnen nicht eindeutig benannten Versicherungen und den Strafverfahren erübrigt sich meine Spekulation darüber. Sie sollten, soweit Ihnen an einer präzisen Antwort liegt, eine Trennung erkennbar machen (z.B. A-Versicherung, Ratenzahlung; B-Versicherung, Anzeige gegen Ihren Bekannten; erste Schadensanzeige Ihres Bekannten im Jahre 2006 bei A-Versicherung; etc.)
Da die anderen drei Fälle in der Verhandlung gar
nicht zur Sprache kamen. Auch nicht in der Anklageschrift
standen.
s.o.
Zudem waren bei der ersten Versicherung, wo Ratenzahlung
erfolgt auch 2 Schäden die wirklich passiert sind und bei
denen auch nichts Illegales gemacht wurde.
Bitte stellen Sie eine Auflistung zusammen.
Mal reden Sie von tätsächlichen, mal von überhöhten Schäden…Sie müssen für mich die Dinge transparent machen…Ich kann Ihnen schlecht folgen, wenn Sie mir keine chronologische oder historische Einsicht in die tatsächlichen Geschehensabläufe geben.
Die Versicherung
verlangt auch diese Schäden zurück. Ist dies Rechtens ?
Wem hier welches Recht zusteht, läßt sich erst nach einer Gesamtdarstellung beurteilen. Ohne Daten läßt sich darüber keine vernünftige aussage treffen.
Kann die Versicherung nach einer Verurteilung jetzt wegen der
anderen 3 Fälle nochmals eine Anzeige stellen, oder gilt dort
der Klageverbrauch ?
Und hier ist die Schwelle zur unzulässigen Rechtsberatung überschritten. Wir haben hier lediglich die Möglichkeit, über die allgemeine Rechtslage zu informieren.
Hätte die Versicheurng nicht gleich alle 5 Fälle Anzeigen
müssen ?
Ermittlungsakte lesen!
MfG
^^