Strafrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Vor ca. 6 Wochen wurde mir von Person X

die Steuererklärung gemacht.
Beim Abholen der Unterlagen wurde mir die Rechnung mit der Summe X vorgelegt.

Ich nahm es zur Kenntnis und teilte ihm mit dass mir im moment die begleichung der Gesamtsumme nicht möglich ist und ich dies aber in Raten begleichen möchte .

Ich habe Ihn des öfteren auf meine finanzielle Situation hingewiesen.

Vor 2 Tagen wurde ich nun von Ihm telefonisch terrorisiert . Er schien angetrunken zu sein .

Zwischen 21 Uhr - 1 Uhr 22 kamen ca. 30-40 Anrufe (genaue Zahl weiss ich nicht ist aber im Telefon gespeichert)

In den Anrufen wurde mir mit folgendem gedroht :

Ich käme in den Rollstuhl , der Bruder würde mich wegballern , ich wäre ein Dummer Türke der seine Familie nicht ernähren könne , er wäre mit „Ali“ gleich bei mir . Mein Vater hätte eine Hanfplantage…
Wenn ich nicht zahlen würde würde ich seine Familie kennenlernen…die nicht so freundlich wäre wie er…

Ich würde meine Familie ins verderben stürzen weil ich mich mit ihm angelegt habe…

Wortlaut von Ihm z.b. "Herr X ich greife Ihre Familie an incl. Kinder "

Er wird überall erzählen was für eine „Fotze“ ich wäre… jeder soll es wissen ect…

All diese äusserungen habe ich „mitgeschnitten und sind auf dem Anrufbeantworter gespeichert“

um 1:22 habe ich dann das Telefon vom Netz getrennt .

Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung wurde erstattet. Bei der Anzeigenaufnahme wurde ich gefragt ob andere Familien Mitglieder oder Kinder erwähnt wurden . Ich beneinte dies weil ich selber nicht alles gehört aber mitgeschnitten hatte . Später stellte ich fest dass Meine Familie und Kinder auch erwähnt wurden…

Wie gesagt ich habe bisher nur Anzeige erstattet war aber nicht bei einem Rechtsanwalt .

Meine Fragen wären :

  1. Was hat er zu erwarten ?
  2. tagüber muss ich mich um unsere kleinste Tochter(fast 2)kümmern kann daher nur abends meiner Tätigkeit nachgehen wenn die kleine schläft .Dies war aber an besagtem Abend nicht möglich da ich ab 21 uhr mit beginn der Anrufe bis 5.30 rückkehr von der Polizeiwache nicht möglich …Besteht hier ein Anspruch für mich auf Ausfall oder ähnl. ect. ?

3.Wieviel Zeit habe ich nach Anzeige einen Rechtsanwalt
zu Rate zu ziehen ? Gibt es fristen hierfür ?

Wie gesagt die Bedrohungen und Beleidigungen sind auf dem Anrufbeantworter gespeichert…

Er behauptete zudem dies würde eh nicht Zählen vor Gericht …

Ich danke allen im Voraus für Ihre Zeit und Mühe

MfG

zu 1)
Das hängt einzig und allein davon ab, wie aktenkundig Ihr Gegner ist.

Immerhin sind die Beleidigungen und Bedrohungen sehr handfest und offensichtlich leicht beweisbar.

Da könnte schon „irgendwas“ geschehen, was, kann Ihnen leider vorher keiner sagen.

zu 2)
Dies ist keine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Frage. Trotzdem eine Auskunft von mir: Theoretisch müssten Sie hier Kosten geltend machen können. Das Einfachste würde wohl sein, diese entstandenen Kosten mit der offenstehenden Zahlung für die Anfertigung der Steuererklärung aufzurechnen. Das bedeutet, dass durch Ihre Aufrechnungserklärung beide Forderungen (also die entstandenen Kosten auf der einen Seite und die Gebühren für die Erklärung auf der anderen Seite) soweit erlöschen, dass eine der beiden Forderungen beglichen ist.

Es reicht übrigens, wenn Sie „die Aufrechnung erklären“. Dann ist Ihr Gegner am Zuge und müsste sich rühren.

Für die Erstattung einer Anzeige benötigen Sie keinen Anwalt, daher gibt es insoweit auch keine Fristen.

Ich hoffe, Ihnen damit ein bisschen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie mich jederzeit in meiner Kanzlei erreichen

http://www.bley-strafrecht.de

Dort finden Sie alle Kontaktdaten. Ich möchte Sie jedoch bitten, die Notrufnummer als solche zu akzeptieren. ich danke für Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße

Dr. Richard Bley

Hallo,

zu 1: kann man nicht genau sagen, vielleicht eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen
2. Nein
3. Du kannst jederzeit einen Anwalt konsultieren, es existieren keine Fristen.

Gruß Peter

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Sehr geehrter Herr Dr. Richard Bley ,

Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle sehr ausführliche und informative Antwort .

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Hallo Peter ,

Auch dir ein herzliches Dankeschön für deine Zeit und Mühe…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Liebe/-r Experte/-in,

Vor ca. 6 Wochen wurde mir von Person X

die Steuererklärung gemacht.
Beim Abholen der Unterlagen wurde mir die Rechnung mit der
Summe X vorgelegt.

Ich nahm es zur Kenntnis und teilte ihm mit dass mir im moment
die begleichung der Gesamtsumme nicht möglich ist und ich dies
aber in Raten begleichen möchte .

Ich habe Ihn des öfteren auf meine finanzielle Situation
hingewiesen.

Vor 2 Tagen wurde ich nun von Ihm telefonisch terrorisiert .
Er schien angetrunken zu sein .

Zwischen 21 Uhr - 1 Uhr 22 kamen ca. 30-40 Anrufe (genaue Zahl
weiss ich nicht ist aber im Telefon gespeichert)

In den Anrufen wurde mir mit folgendem gedroht :

Ich käme in den Rollstuhl , der Bruder würde mich wegballern ,
ich wäre ein Dummer Türke der seine Familie nicht ernähren
könne , er wäre mit „Ali“ gleich bei mir . Mein Vater hätte
eine Hanfplantage…
Wenn ich nicht zahlen würde würde ich seine Familie
kennenlernen…die nicht so freundlich wäre wie er…

Ich würde meine Familie ins verderben stürzen weil ich mich
mit ihm angelegt habe…

Wortlaut von Ihm z.b. "Herr X ich greife Ihre Familie an incl.
Kinder "

Er wird überall erzählen was für eine „Fotze“ ich wäre…
jeder soll es wissen ect…

All diese äusserungen habe ich „mitgeschnitten und sind auf
dem Anrufbeantworter gespeichert“

um 1:22 habe ich dann das Telefon vom Netz getrennt .

Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung wurde erstattet. Bei
der Anzeigenaufnahme wurde ich gefragt ob andere Familien
Mitglieder oder Kinder erwähnt wurden . Ich beneinte dies weil
ich selber nicht alles gehört aber mitgeschnitten hatte .
Später stellte ich fest dass Meine Familie und Kinder auch
erwähnt wurden…

Wie gesagt ich habe bisher nur Anzeige erstattet war aber
nicht bei einem Rechtsanwalt .

Meine Fragen wären :

  1. Was hat er zu erwarten ?

Schwer zu sagen, wohl eine kleine Geldstrafe.

  1. tagüber muss ich mich um unsere kleinste Tochter(fast
    2)kümmern kann daher nur abends meiner Tätigkeit nachgehen
    wenn die kleine schläft .Dies war aber an besagtem Abend nicht
    möglich da ich ab 21 uhr mit beginn der Anrufe bis 5.30
    rückkehr von der Polizeiwache nicht möglich …Besteht hier
    ein Anspruch für mich auf Ausfall oder ähnl. ect. ?

Noch schwerer zu sagen und noch viel schwerer durchzusetzen - ich würde abraten.

3.Wieviel Zeit habe ich nach Anzeige einen Rechtsanwalt
zu Rate zu ziehen ? Gibt es fristen hierfür ?

Nein. Er kann sie jederzeit beraten. Nach Abschluss des Verfahrens wäre es aber herausgeschmissenes Geld. Überhaupt: Was soll er für Sie tun?

Wie gesagt die Bedrohungen und Beleidigungen sind auf dem
Anrufbeantworter gespeichert…

Er behauptete zudem dies würde eh nicht Zählen vor Gericht

Grundsätzlich richtig. Aber wenn Sie nur so eine Straftat beweisen können, ist ihr Verhalten, das sonst strafbar ist, gerechtfertigt und die Aufnahme ist meines Erachtens nach verwertbar.

Ich danke allen im Voraus für Ihre Zeit und Mühe

MfG

Viel Erfolg
Michael Seysen

Hallo Herr Seysen ,

auch Ihnen meinen herzlichsten Dank für Ihre Zeit & Mühe mir zu antworten .

Zum punkt 1 (Womit hat er zu rechnen)

Ich glaube er hat wegen einer anderen Sache noch Bewährung … wirk sich das auf das Strafmass aus ?

MfG

Hallo,
ja, das wirkt sich aus. Er muss dann sogar mit einer Freiheitsstrafe und mit dem Widerruf der Bewährung rechnen.
MfG
Michael Seysen