Werte Community,
hier eine Frage zum Strafrecht:
Wenn jemand wegen Berugs angezeigt werden soll, ist es dann eher ratsam die Firma anzuzeigen oder die Person, die dahintersteckt (quasi als Privatperson) oder etwa beide?
Ich meine Nr. 1, aber man hört ja oft in den Nachrichten, dass gegen bestimmte Geschäftsführer privat ermittelt wird.
Bin gespannt!
societas delinquere non potest, somit zeigt man natürlich die person an
Oha, danke, dass habe ich nicht vermutet.
hier eine Frage zum Strafrecht:
Wenn jemand wegen Berugs angezeigt werden soll, ist es dann
eher ratsam die Firma anzuzeigen oder die Person, die
dahintersteckt (quasi als Privatperson) oder etwa beide?
das ist völlig banane.
zu entscheiden, gegen wen oder was der staatsanwalt wegen welcher straftat ermittelt, ist dessen aufgabe, nicht die des anzeigenden.
societas delinquere non potest, somit zeigt man natürlich die
person an
Interessanterweise bröckelt dieser Grundsatz. RL 2009/123/ EG sieht die Einführung der Strafbarkeit von juristischen Personen in der EU vor. Auch z.B. in den USA ist es durchaus möglich, Unternehmen zu verurteilen (u.a. auch „zum Tode“ (d.h. zur Liquidition)).
Gruß
C.
kennst du rein zufällig auch die deutsche umsetzung? bis jetzt haben die lobbys sowas eigentlich immer relativ zuverlässig vernichtet 