Strafrecht Hauptverhandlung

Hallo,
als Zuschauerin in einer Hauptverhandlung musste ich erleben, dass der Strafverteidiger so gut wie nichts für seinen Mandanten getan hat. Er hat nicht einmal einen Vorschlag zum Strafmass gemacht. Die Forderung des Staatsanwalts wurde von dem Richter dann auch im Urteil übernommen.
Ist es möglich, oder sogar üblich so zu verfahren, weil der Rechtsanwalt durch die Revision mehr Geld verdient?

Ja leider ist das so. Deshalb sollt man bei der Wahl seines Verteidigers genauso sorgsam vorgehen, wie bei der Wahl seines Arztes. Vorallem immer einen Fachanwalt wählen. Man geht ja auch nicht zum Zahnarzt, wenn man Ohrenschmerzen hat.

Nein!

Ein Strafverteidiger hat der Entscheidungsmacht des Gerichts - die übrigens auch unabhängig von der Staatsanwaltschaft besteht- allerdings nur die Macht von Argumenten entgegenzusetzen.

Ohne den Fall zu kennen kann es manchmal durchaus Klüger sein, zum Strafmaß in der Erkenntnis keine Ausführungen zu machen, dass es ansonsten noch schlimmer kommen könnte als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Wenn z.B. dem Profi nach der Beweisaufnahme klar ist - was sich dem Laien manchmal versperrt oder er nicht wahrhaben will - dass eine Verurteilung erfolgen wird, hat es oft gar keinen Sinn mehr, noch auf Freispruch zu plädieren. Das sieht dann für Außenstehende oft aus wie „Untätigkeit“ , kann aber ausgesprochen klug sein in bestimmten Konstellationen.

Das andere, von Laien oft unterschätzte oder missverstandene extrem ist die exzessive hyperaktivität des Verteidigers, die aber oft negativ ankommt und die letztlich der ( vielleicht darüber sogar hocherfreute ) Mandant negativ beim Urteil zu spüren bekommt.

So ist in diesen Tagen oft im sog. „NSU“- Prozess vor dem OLG München die Verteidigung für absolut sinnvolle, nach dem Gesetz nur „unverzüglich“, also ohne Verzögerung mögliche Befangenheits- und Prozessanträge kritisiert worden. Diese auch als angebliche Verzögerungstaktik kritisierte Vorgehensweise erscheint u.U hochsinnvoll, denn auch die Kritiker Vermögen wahrscheinlich keinen sinnvollen Grund dafür zu nennen, warum einerseits die Staatsanwälte und Richter nicht, wohl aber die Verteidiger nach Waffen durchsucht werden (es gab auch schon bei Richtern und Staatsanwälten - wie bei Verteidigern) etc. Dieselben Anträge können in einem anderen verfahren aber albern und verstörend, mithin kontraproduktiv für den eigenen Mandanten wirken.

Fazit: man muss hier immer den Einzelfall und die prozesssituition betrachten. Richtig ist allerdings auch, dass viele Anwälte im Strafprozess einfach nur „absitzen“ , ohne z. B. Auch nur einen Beweisantrag zu stellen. Auch gibt es Willfährigkeiten gegenüber dem Gericht, die nicht nur dem Mandanten nichts nützen, sondern auch den Respekt vor dem Verteidiger untergraben.

Hallo,

es kann verschiedene Gründe geben, warum der Strafverteidiger nichts für seinen Mandanten getan hat. Wir haben sehr viele Rechtsanwälte, und jede Revision bedeutet natürlich Arbeit und Einkommen. Es kann aber auch sein, dass der Angeklagte sich geweigert hat, vertrauensvoll mit dem Anwalt zusammenzuarbeiten und ihm nicht die Wahrheit gesagt hat. Dann kann kaum was machen, ohne dass ihm der Staatsanwalt das Gegenteil beweist.

Ich kann also wie Sie höchstens spekulieren, was die Ursache für das Verhalten des Strafverteidigers war.

Gruß
polos

Hallo,

Deine Frage lässt sich ohne Kenntnis des Sachverhalts und der Hauptverhandlung überhaupt nicht beantworten.

Es kann ebenso gut sein, dass der Verteidiger faul oder schlecht war, wie auch, dass er bei diesem Fall und diesem Richter genau das Richtige getan hat.

Dass er mit so einem Verhalten versucht, mehr Geld durch eine Revision zu verdienen, ist jedoch äußerst unwahrscheinlich.

Tut mir leid, viel mehr kann ich zu einer so unpräzisen allgemeinen Frage nicht sagen.

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo,

nein, sicherlich nicht. Der RA ist nicht verpflichtet, einen bestimmten Antrag zu stellen, der StA schon. Vielleicht stand der RA auf verlorenem Posten.

Gruß Peter

Hallo,
wenn es ein AG-Termin war, kommt vor der Revision noch die Berufung, also die zweite Instanz. Es kann durchaus zur anwaltlichen Strategie gehören, von vornherien die zweite oder dritte (Revision)Instanz anzustreben, weil das Gericht, der Richter und/oder die Tendenzen dabb besser absehbar sind.
Keine rühmliche, aber doch oft angewendete Strategie.
Das hat nicht unbedingt immer was mit Geldverdienen zu tun, sondern kann durchaus im Sinne einer effektiveren Verteidigung liegen.
Gruß Ernst

Hallo Frau Ziegler,
ein derartiges Verhalten von Verteidigern ist durchaus üblich und keineswegs per se als nachteilig für den Mandanten zu bewerten. Oftmals würde ein Verteidiger, der Himmel und Hölle beschwört und illusorische Anträge stellt, weniger erreichen, als einer, der zurückhaltend verteidigt.
Leider gibt es viele Anwälte, die tatsächlich ihr Verhalten an wirtschaftlichen Überlegungen ausrichten. Aus dem von Ihnen geschilderten Prozessverhalten kann ich jedoch aus o. g. Gründen nicht erkennen, ob der besagte Verteidiger zu dieser Gruppe gehört, oder als seriöser, ordnungsgemäß als Organ der Rechtspflege handelnder Rechtsanwalt seine Aufgabe gut erfüllt hat. Sicher ist jedoch, dass eine Revision für Verteidiger keine leichte Sache und kein leicht und schnell verdientes Geld darstellt, da sie, soll sie erfolgreich sein, hohe Anforderungen an Form und Inhalt stellt und deshalb meist auch nur bei sehr gut verdienenden Revisionsspezialisten erfolgreich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Seysen

Hallo Frau Ziegler,

ich kann natürlich über die Verteidigungsstrategie nicht urteilen, weil ich das Verfahren nicht kenne.
Aber zu Ihrer Frage: Ein absichtliches Strafmaß, durch ungeschicktes oder wissentlich schlechtes Verteidigen herbeizuführen, ist kein Revisionsgrund. Daher wird auch der RA nicht mehr Geld verdienen.

Hallo,
ohne Kenntnis des Falles kann man da keine vernünftige Stellung zu nehmen.
Sie können sich natürlich an die Anwaltskammer wenden.
Grüße,
strucki

Hallo,

der Verteidiger versucht ja so gut es geht seinem Mandanten zu helfen,ist aber der Mandat schuldig,so kann der Rechtsanwalt nur auf Bewährung plädieren,am Ende entscheidet der Richter wie das Urteil ausfällt.

Hallo.

Ich verstehe Ihre Frage nicht. Was hat die mit Straf- oder Prozessrecht zu tun?
Wenn Sie wissen wollen, was ein Rechtsanwalt wann was verdient, dann fragen Sie einen…

Grüße, Steffen

Hallo Frau Ziegler,

dazu kann ich leider nichts sagen, da ich nicht weiß, wie Rechtsanwälte abrechnen.

Es gibt aber durchaus Verfahren, wo z.Bsp. ein Pflichtverteidiger keine Anträge stellt, weil er keine ausreichende Beweislage für seinen Mandanten vorbringen kann, oder weil der Angeklagte einfach nicht mit dem Anwalt kooperiert oder kooperieren will.

Sorry, aber mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

M.f.G., dr.zimmerman.