Strafrecht Körperverletzung

Vater hält minderjährigen Sohn zur Straftat (Körperverletzung) an,ist das strafbar?

Ja !

Anstiftung zu einer Straftat ( StGB § 26)wird genauso bestraft wie die Tat selbst.

Hallo,

Vater hält minderjährigen Sohn zur Straftat (Körperverletzung) an, ist das strafbar?

Kann man so sehen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__26.html
Möglicherweise motiviert das dann auch noch das Jugendamt zu Maßnahmen, die der Vater als Bestrafung wahrnimmt.

Grüße

Hallo kontra,

also wenn ich Sie richtig verstehe, stiftet der Vater seinen Sohn zu einer Körperverletzung an?

Dann machen sich sowohl der Vater als auch der Sohn strafbar.
Der Sohn als Tatausübender und der Vater als Anstifter/der Beihilfe, es sei denn der minderjährige Sohn ist noch nicht strafmündig, d.h. er hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet?!

Dann bliebe ggf. die Anstift durch den Vater übrig.
Die Anstiftung/Beihilfe zu einer Straftat wird genauso bestraft, wie die Tatbegehung selbst!

M.f.G., ich hoffe ich konnte angesichts des mageren Sachverhalts helfen,

dr.zimmerman.

Strafbar ist es, am ersten Tag seiner Anwesenheit bei w-w-w eine grußlose Frage ins falsche Forum zu rotzen!

Hallo,
ich schliesse mich den Ausführungen von Dagobert Dachs an.
„Und da dieser Text zu kurz ist, habe ich jetzt noch ein paar Zeichen verplempert!“
Gruß,
strucki

Ein eindeutiges Ja! Hier wird nicht nur das Strafrecht erfüllt, sondern es greifen zudem noch weitere Rechtskonsequenzen.

Ja, er macht sich der Anstiftung zu einer Straftat, gemäß § 26 StGB schuldig.

Anstiftung ist die vorsätzliche Bestimmung eines anderen zur Begehung einer bestimmten, vorsätzlichen und rechtswidrigen Tat.