Gegen mich wurde im Juni 2008 ein Haftbefehl erlassen, der gegen Meldepflicht (2 mal pro Woche) ausgesetzt wurde. Nach Einspruch der Staatsanwaltschaft mußte ich zusätzlich 8.000.- Euro Kaution hinterlegen. Auf Anfrage im Februar teilte das zuständige Gericht mit, dass auf Grund von Zeitmangel auf absehbare Zeit kein Prozesstermin angesetzt werde. Frage, sind da nicht längst Fristen überschritten? Besonders die zwei Tage der Meldepflicht sind besonders nervig, da ich beruflich immer um diese zwei Tage herum planen muß.
Hallo,
meines Wissens gibt es da leider keine direkten gesetzlichen Fristen. Das Gesetz gibt lediglich her, dass eine Untersuchungshaft nicht länger als 6 Monate dauern soll, aber diese bei umfangreichen Ermittlungen auch verlängert werden kann. So wirst Du m. E. nicht um diese Unannehmlichkeit herumkommen.
LG
Frank
Hi,
leider kann ich Dir zu diesem Thema gar nicht helfen.
Viele Grüße
Skyediver
Sorry, Martin, da muss ich passen. Ich kann ihnen nur raten, sich einen Anwalt zu nehmen.
Mit freundl. Gruß
P. Heistermann
Rechtsberatung geht hier natürlich nicht, nur grundsätzliche Infos kann ich geben. Der erste Punkt: Rechtsanwalt eingeschaltet - was sagt der dazu?
Ansonsten geht natürlich immer, den zuständigen Richter anschreiben, auf die aktuelle Situation hinweisen und Aufhebung des Haftbefehls beantragen: Auf absehbare Zeit kein Prozesstermin!
Und wenn der ablehnt, ist Beschwerde möglich - könnte Erfolg haben.
Moin nach Berlin.
Das ist jedenfalls keine Anfängerfrage, daher kann ich sie nur aus dem „Bauch“ raus beantworten.
Fakt ist, das Gericht bestimmt die Regeln. Die Alternative ist der Vollzug des Haftbefehles bis zum Prozessbeginn. Hier gibt es auf jeden Fall Fristen (6 Monate), siehe Kachelmann.
Also: Auflagen bis auf weiteres befolgen, nach 2 Monaten anfragen für Erleichterungen mit dem Hinweis auf die bisherige Befolgung.
Gruß
Och, um die Fristen mach dir mal keine Sorgen. Da gibts im Gesetz extra Regelungen für eine Fristaussetzung bei besonderer Belastung der Gerichte. Zumindest werden die sicher keine Fristen versäumen, weil es sonst gewaltigen Ärger gibt.
Die Meldepflicht ist halt da. Das ist ja auch als Strafe gedacht. Freu dich lieber, dass du nicht in Knast musst. Da darfst dann beim Duschen noch nicht einmal die Seife fallen lassen. Und dann ist der Job eh fürn Arsch, weil da wirst wohl net drumrumplanen können.
Mensch Das_vernebelte_Hirn, das war ja eine besonders originelle und vor Witz nur so strotzende Antwort, leider bar jeder Ahnung und Sachkenntnis. Jedem der so antwortet sei geraten weniger Oettinger zu trinken, damit der Rest IQ die Schuhgröße nicht unterschreitet.
Jemand, der so einen Mist baut, dass gegen ihn ein Haftbefehl erlassen wird, kann auch nicht sehr intelligent sein. Intelligente Menschen bauen erst gar nicht son Scheiß oder lassen sich nicht erwischen. Wärest du ein wenig intelligent, dann wärst mal auf die Idee gekommen deinen Anwalt zu fragen. Der kennt sich da auch aus. Ansonsten nimm deine Strafe hin wie ein Mann und freu dich, dass du nicht im Knast bist!
sorry