Wenn man von einen Anwalt der Gegenseite terrorisiert wird,
fällt das in den Bereich der Nötigung? Und wie kann man sich dagegen wehren?
Danke
Wenn man von einen Anwalt der Gegenseite terrorisiert wird,
fällt das in den Bereich der Nötigung? Und wie kann man sich dagegen wehren?
Danke
Wenn man von einen Anwalt der Gegenseite terrorisiert
wird,
fällt das in den Bereich der Nötigung? Und wie kann
man sich
dagegen wehren?
Danke
Naja die sache ist diese was man als nötigung
versteht…
Da ich aus deinem Text rauslese, dass du auch einen
Anwalt hast, würde ich mir da keinerlei gedanken machen
und einfach diese „nötigungen“ deinem Anwalt geben.
wenn du noch keinen hast, dann ist es jetzt höchste
eisenbahn.
PS: Natürlich kannst du dich auch an die Anwaltskammer
wenden und dort beschwerde gegen den Anwalt einreichen.
Das geht.
Wenn man von einen Anwalt der Gegenseite terrorisiert
wird,
fällt das in den Bereich der Nötigung? Und wie kann
man sich
dagegen wehren?
Danke
Hallihallo, ja schon etwas strange die Vorstellung,
dass ein anwalt so drauf ist, aber natürlich nicht
ausgeschlossen. es hängt davon ab, in welcher art und
weise er dich „terrorisiert“.
lg tweety
Keine Ahnung, Bin kein Experte im Strafrecht
Strafrecht - Nötigung
Hallo Tweety,
die Anwältin von der gegnerischen Seite hat einfach falsche Angaben
zu meinen Einkommen beim Gericht eingereicht. Jetzt liegt die Bearbeitung
in der Schwebe. Im Vorfeld habe ich eine Anzeige wegen gefährlicher
Körperverletzung gemacht und weil ich diese nicht zurückgezogen habe,
werde ich jetzt mit falschen Aussagen konfrontiert und terrorisiert.
Gruß Veronika
Strafrecht - Nötigung
Hallo Henry,
macht es überhaupt Sinn bei der Anwaltskammer eine
Beschwerde einzureichen? Die Gegenseite (Anwalt) hat
einfach beim Gericht falsche Angaben zu meinen Einkommen
gemacht und deswegen ist mein Antrag auf PKH nach
ca. 2,5 Monaten noch nicht genehmigt wurden. Auch hat der
Prozessgegner falsche Angaben beim Antrag der PKH gemacht.
Und ich habe das Nachsehen!!!
Gruß Veronika
Strafrecht - Nötigung
OK! Kein Problem!!!
Hmm… also ich seh da absolut keine Nötigung.
Nötigung setzt eine Androhung von Gewalt voraus. Siehe hier:
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2.
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Dass die Gegenseite - vielleicht sogar bewusst - falsche Angaben macht, ist sicher nicht fair, jedoch hast du jederzeit die Möglichkeit, dich beim Gericht dazu zu äußern und dies richtigzustellen.
lg tweety