mein partner wurde, am 2.6.2010, mit 2,0 promille hinterm steuer erwischt. bei seiner vernehmung gab er an das er gastronom ist. vor einer woche kam dann sein urteil mit einer strafe von 2400 € und 10 monaten führerscheinentzug. in der angelgenheit hatte er sich keinen anwalt genommen.
da der sommer wenig umsatz brachte war er gezwungen am 15.6.2010 harz4 zur sicherung des lebensunterhaltes zu beantragen.
nun ist meine frage folgende. die geldstrafe errechnet sich ja aus der tätigkeit als gastronom. da ja aber 13 tage nach der tat harz4 angemeldet wurde ist es schwierig diese summe zu bezahlen wobei ich auch denke das die strafe nicht so hoch wäre wenn er von vornherein harz4 gehabt hätte. kann mein partner jetzt nach dem gefallenen urteil noch angeben das er harz4 empfänger ist??? könnte sich dadurch die geldstrafe verringern??? Oder gibt es überhaupt die möglichkeit die strafe dem harz4 satz noch anzupassen.
hallo vielen dank für ihre anfrage. ich muss zugeben, solch einen fall hatte ich noch nicht gehabt, also dass jemand nachträglich alg 2 erhält. ich muss noch einmal recherschieren. also da ich laut erfahrung weiß, dass man selten eine geldstrafe senken kann, und es ja auch nicht in ihrem sinn bzw. in dem sinn des verurteilten ist, eine ersatzfreiheitsstrafe zu erhalten, schlage ich vor, sie setzen sich mit der verkerhsbehörde in verbindung und schlagen einen einmaligen vergleich vor den sie bewältigen können oder sie beantragen eine ratenzahlung.
Hallo,
dein Partner sollte sich auf alle Fälle mit der Staatsanwaltschaft die den Strafbefehl erlassen hat, in Verbindung setzen und diese gravierende Änderung seiner finanziellen Verhältnisse/Möglichkeiten dort melden.
Entweder wird die Strafe dann angepasst, oder er bekommt zumindest die Möglichkeit zur Ratenzahlung oder verzögerten Rückzahlung.