Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Arzt und auf verschiedenen Arztbewertungsportalen wurde am gleichen Tag ein beleidigender Text verfaßt. Der Text bestand aus Andeutungen. Zum Beispiel wurde geschrieben, dass in der Praxis lauter Nacktbilder von einem Kleinkind seien. Im Kontext klang es so, wie der Vorwurf der Pädophilie.
Auf Grund irgend so eines § darf mir das Portal den Urheber nicht bekanntgeben. Die Staatsanwaltschaft und der von mir befragte Anwalt (hat sein Vertrauen verspielt) haben zu verstehen gegeben, dass wahrscheinlich nicht ermittelt werden wird.
Wegen Ablauf einer Frist von 3 Wochen soll mir Auskunft sowohl zum Text als auch dessen Urheber nicht mehr zustehen.
Wie kann ich mich gegen sowas wehren? Ich müsste ja ständig alle Foren absuchen, um rechtzeitig einschreiten zu können. Das darf es doch nicht gewesen sein.
Nun habe ich einen konkreten Verdacht, wer der Übeltäter ist. Wenn sich der Verdacht bestätigen würde, könnte ich zivilrechtlich vorgehen. Wie komme ich an die Daten, um nicht zu unrecht jemanden zu beschuldigen?
Danke im voraus.
Uwe
Hallo,
ich befürchte an die Daten kommt man als Privatperson gar nicht, hier könnte höchstens die Staatsanwaltschaft rankommen. Ein konkreter Verdacht ist immer relativ. Natürlich kann man jederzeit eine Zivilklage (Schadensersatz/Schmerzensgeld/Unterlassung) gegen jemanden einreichen, die Frage ist immer ob diese Erfolg hat. Ohne wirkliche Beweise würde ich mir das überlegen.
Auf deutsch gesagt, wenn die Staatsanwaltschaft kein Anfangsverdacht sieht oder/und das Verfahren einstellt, sieht das meines Erachtens eher schlecht aus den Täter zu finden.
Liebe Grüße
Frank