Strafrecht , unerlaubter Waffenbesitz

Liebe/-r Experte/-in,

ein Familienmitglied (Alkoholiker, drogenabhängig) besitzt eine nicht registrierte Waffe, ohne Besitzkarte. Seitdem ein andres Familienmitglied in dasselbe Haus einzog, wird ständig von Streit berichtet und von mehreren Hausbewohnnern wurden auch ausdrückliche Drohungen wahrgenommen („den knall ich ab“).

Genügt eine solche mündliche Aussage, um eine Hausdurchsuchung zu beantragen?

mfG
D.Strobel

Liebe/-r Experte/-in,

ein Familienmitglied (Alkoholiker, drogenabhängig) besitzt
eine nicht registrierte Waffe, ohne Besitzkarte. Seitdem ein
andres Familienmitglied in dasselbe Haus einzog, wird ständig
von Streit berichtet und von mehreren Hausbewohnnern wurden
auch ausdrückliche Drohungen wahrgenommen („den knall ich
ab“).

Genügt eine solche mündliche Aussage, um eine Hausdurchsuchung
zu beantragen?

Nein, aber die Tatsache das dort eine nicht registrierte
Waffe im Haus ist.

mfG
D.Strobel