Hallo!
der Diebstahl ist definitiv als vollendete Tat anzusehen.
Das ist sogar richtig! Aber was hat das mit dem Fall zu tun? Ich bin entgegen Dir und kransin nicht der Meinung, dass im Ausgangsfall ein vollendeter Diebstahl vorliegt.
Das liegt daran, dass man einen Diebstahl nur dann begehen kann, wenn man fremden Gewahrsam bricht. Das aber ist unmöglich, wenn, wie hier, der Gewahrsamsinhaber damit einverstanden ist, dass der Täter die Sache in Gewahrsam nimmt. Somit ist der objektive Tatbestand zu keinem Zeitpunkt erfüllt gewesen.
Richtig ist, dass der Versuch beendet ist, denn der Täter ist in dem Glauben, alles für einen Diebstahl getan zu haben. Es ist also genau umgekehrt: Beendet ja, vollendet nein.
Interssant wäre die Mithaftung der Polizei, die sich zumindest
wegen mangelhafter Sicherung des Kraftfahrzeugs und Schaffung
der Grundlagen zu dieser Tat schuldig gemacht hat.
Ach ja, interessant ist so vieles im Leben, aber auch relevant?
Lies: Agent Provocateur
Das ist doch ein Album von Foreigner, das sollte man lieber hören, dann hat man mehr davon. Währenddessen kann man ja ein bisschen zum Stichwort „Diebesfalle“ schmökern.
Praxistipp 1: Bei der Festnahme immer behaupten, man habe sich das Auto nur kurz ausleihen wollen. Das ist dann kein versuchter Diebstahl mehr und kann milder bestraft werden.
Praxistipp 2: Wenn jemand statt einer Subsumtion einfach nur schreibt, alle Tatbestandsmerkmale seien „definitiv“ erfüllt, dann grenzt die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um keinen Juristen handelt, an 100%. Schreibt man diesen Satz auch nur einmal in einer Klausur, ist die Chance auf ein „ausreichend“ verschwindend gering.