Warum hat das Strafrecht garnichts mit dem Zivilrecht zutun, wo doch viele Zivilrechtliche Forderungen aus Strafprozessen resultieren?
Zivilrechtliche Forderungen resultieren nicht aus Strafrechtsprozessen sondern allenfalls aus Straftaten. Diese sind dann strafrechtlich und eben auch zivilrechtlich zu beurteilen.
Es stimmt ja auch nicht, dass beide nichts miteinander zu tun haben. Es gilt der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung, und es gibt viele sich überlappende Fragen.
Und wie verhält sich das bitte bei Straftaten die nur auf Antrag verfolgt werden.Kann man da auch zivilrechtliche Forderungen geltend machen, ohne Antrag, sprich ohne Strafprozess?
Gruß laufhaselauf
Ja, sicher kann man das. Die Forderung (insbesondere Schadensersatz und Schmerzensgeld, aber auch z.B. Rückgabe einer Sache) entsteht mit der Tat und kann sofort geltend gemacht werden. Das geschieht, wenn die Forderung nicht erfüllt wird, beim Zivilgericht oder beim Strafgericht im sog. Adhäsionsverfahren, wenn dort ein Strafverfahren stattfindet.
Danke für die Aufklärung, nur eine Frage noch. Gibt es auch bei Strafverfahren wegen Mietbetrug, dieses Adhäsionsverfahren und die Klage auf Herausgabe der Mietsache,im Zivilverfahren?
Gruß laufhaselauf