Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, ich grüße Sie!
ich bin ganz neu hier und hoffe, dass Sie mir vielleicht weiterhelfen könnten.
ich hätte eine Frage bezüglich der Verjährungsfrist.
Es geht in meinem Beispiel um den Betrug von Kilometerstandbetrug und Fäschung beim Serviceheft beim PKW.
Bsp. Privatmann verkauft an Privatmann einen PKW im Jahre 2004.
im Jahre 2009 fällt dem Käufer auf, dass der Kilometerstand und das Scheckheft manipuliert wurde.
1.)Gibt es nun keine Möglichkeit mehr, dies gerichtlich anzufechten?
2.) oder bedeutet die Verjährungsfrist nur , dass ab der Kenntnisnahme, also wie im oben genannten Fall 2009, erst die Frist beginnt ( und dann folglich erst Ende 2012 endet?( Also der Geschädigte merkt es erst 2009 und hätte dann noch drei Jahre Zeit , es anzufechten?)
Ich habe mal etwas von Verfolgungsverjährung usw. gehört…
Können Sie etwas dazu sagen?
Über eine leicht verständliche Antwort würde ich mich riesig freuen
Ich kenne mich leider nur etwas im Vollzugsrecht aus und bin sehr froh, dass es solch´ eine Website gibt, bei der man sich austauschen kann.
Vielen Dank!
Grüße aus dem saarland
Andre