Strafrechtliche Bedeutung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe neulich zwei junge Mädchen beim Diebstahl in einem Kaufhaus beobachtet. Sie haben erst Gegenstände ausgewählt, in einen Karton (der zum Verkauf bestimmt war) gepackt und dann den Laden samt der Kleidungsstücke verlassen.

Nun meine Frage… Handelt es sich dabei rechtlich um einen Diebstahl, einen Betrug, oder eine tateinheitliche Tat?!

Wie begründet man dies?

Danke,
ds-media

Hallo

Nun meine Frage… Handelt es sich dabei rechtlich um einen
Diebstahl, einen Betrug, oder eine tateinheitliche Tat?!

Wenn es überhaupt eine Straftat war, dann Diebstahl. Für einen Betrug fehlt es an der aktiven Täuschungsabsicht. Der Karton wurde ja vielleicht nur verwendet, weil es einfach zu viele Kleider waren.

Davor müsste man allerdings wissen, ob 1. der Eigentümer nicht vielleicht damit einverstanden war, weil die beiden Mädchen nämlich Auszubildende seines Betriebs waren und in seinem Auftrag handelten oder die Klamotten per Vorkasse bezahlt hatten und nun abholten oder oder oder - und, falls die Wegnahme ohne sein Einverständnis erfolgte - 2., ob die Mädchen die Absicht hatten, sich selbst das Eigentum an den Kleidern zu verschaffen, denn das ist notwendige Voraussetzung einer Unterschlagung.

Wie begründet man dies?

Die Frage wäre auch, wie man begründet, nicht sofort „Haltet den Dieb!“ gebrüllt zu haben…

Gruß
smalbop