vorneweg, diese Frage ist nur theoretischer Natur und hat keinen konkreten Anlass.
Ist es strafbar, wenn ein Adoptivvater mit seiner Adoptivtocher Geschlechtsverkehr hat ? Wenn ja warum, wenn nein warum nicht ?
Spiel das Alter der Tochter eine Rolle (unter 16, unter 18, über 21) ?
Mal abgesehen davon, dass sich so etwas nicht gehört würde ich nicht mit dem Feuer spielen (=kein Verkehr). Ausserdem kann bei unter 16-jährigen wg. „Verführung Minderjähriger“ bestraft werden.
erstmal danke für die Antwort.
Wenn ich das aber richtig verstehe ist es gesetzlich erlaubt mit seiner Adoptivtocher Geschlechtsverkehr zu haben, wenn diese über 18 Jahre ist. Was ja einer Art Freibrief gleichkommen würde.
Vom moralischen Standpunkt mal ganz losgelöst.
Mit eigenen Kinder ist es durch § 173 (Beischlaf zwischen Verwandten) ja auf jeden Fall strafbar.
Viele Grüße
Pacemaker
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Wenn ich das aber richtig verstehe ist es gesetzlich erlaubt
mit seiner Adoptivtocher Geschlechtsverkehr zu haben, wenn
diese über 18 Jahre ist. Was ja einer Art Freibrief
gleichkommen würde.
Naja, was heisst denn „Freibrief“? Freibrief wofür?
Es ist halt erlaubt, wie’s scheint - warum auch nicht.
Das Verbot der Inzucht hat ja nicht nur einen moralischen, sondern auch einen medizinischen Aspekt, der bei Adoptivkindern wegfällt. Und mit 18 ist man nunmal volljährig - es geht hier ja um Dinge, die im gegenseitigen Einvernehmen veranstaltet werden. Sex. Nötigung / Vergewaltigung bleiben ja immer noch verboten.