Jemand schleust über das Internet ohne Einwilligung der Computerbesitzer Programme auf fremde Rechner, die dort die Rechenleistung und Internetbandbreite benutzen.
Diese Programme schaden den fremden Daten und der Hardware nicht, sie benutzen lediglich die Ressourcen des Computers.
Hat dieser jemand mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen?
ich versuchs mal so zu beantworten (als Vergleich);
jemand saugt immer nach dem betanken eines LKWs einige Liter Sprit ab. Der abgesaugte Sprit „schadet“ niemandem, er verringert aber die Reichweite des Fahrzeuges…
jemand saugt immer nach dem betanken eines LKWs einige Liter
Sprit ab. Der abgesaugte Sprit „schadet“ niemandem, er
verringert aber die Reichweite des Fahrzeuges…
Das wäre dann Diebstahl
§ 242 StGB:
„(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Aber Rechenleistung ist nicht beweglich…
dann vergleich es doch mit Strom-Diebstahl beim Nachbarn…
Vergleichen hilft einem bei strafrechtlichen Fragen oft nicht viel.
Es ist kein Leiter im Spiel oder sonstwas, das zur Erfüllung von § 248c StGB nötig wäre.