Hallo zusammen,
jemand, im folgenden „eins“ genannt, hat folgende Frage oder folgendes Problem!
Im September letzten Jahres, wurde „eins“ an einer Kreuzung von einem etwas wild gewordenen Herrn aus dem Auto gezerrt! Diesen hatte „eins“ ein paar Strassen vorher überholt. „eins“ forderte ihn auf „eins“ sofort loszulassen, da „eins“ ihn sonst „ungespitzt in den Boden rammen würde“, das ist zwar nicht nett formuliert, ihm aber vor Wut und Schreck so rausgerutscht!Der wildgewordene Herr stammelte etwas Nötigung und Anzeige, worauf „eins“ antwortete, das könne er gerne machen aber er hätte „eins“ ja wohl genötigt oder angegriffen, danach hat „eins“ sich in seinen Wagen gesetzt und ist nach Hause gefahren.
Jetzt bekommt „eins“ eine Strafanzeige bzw. eine Anklage der Staatsanwaltschaft, in der es heißt:
Sie werden angeklagt, durch 2 selbstständige Handlungen einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt und durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung genötigt zu haben, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb!
Für „eins“ war das eingentlich ein lächerlicher Zwischenfall, da „eins“ aber vorbestraft ist, macht er sich nun sorgen, besonders aufgrund der Anklage! Da „eins“ arbeitlos ist, kann er sich keinen Rechtsanwalt leisten, was kann „eins“ nun tun, welche Möglichkeiten hat „eins“ ?
MfG