Strafsache im Strassenverkehr wegen Nötigung

Hallo zusammen,

jemand, im folgenden „eins“ genannt, hat folgende Frage oder folgendes Problem!
Im September letzten Jahres, wurde „eins“ an einer Kreuzung von einem etwas wild gewordenen Herrn aus dem Auto gezerrt! Diesen hatte „eins“ ein paar Strassen vorher überholt. „eins“ forderte ihn auf „eins“ sofort loszulassen, da „eins“ ihn sonst „ungespitzt in den Boden rammen würde“, das ist zwar nicht nett formuliert, ihm aber vor Wut und Schreck so rausgerutscht!Der wildgewordene Herr stammelte etwas Nötigung und Anzeige, worauf „eins“ antwortete, das könne er gerne machen aber er hätte „eins“ ja wohl genötigt oder angegriffen, danach hat „eins“ sich in seinen Wagen gesetzt und ist nach Hause gefahren.
Jetzt bekommt „eins“ eine Strafanzeige bzw. eine Anklage der Staatsanwaltschaft, in der es heißt:
Sie werden angeklagt, durch 2 selbstständige Handlungen einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt und durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung genötigt zu haben, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb!
Für „eins“ war das eingentlich ein lächerlicher Zwischenfall, da „eins“ aber vorbestraft ist, macht er sich nun sorgen, besonders aufgrund der Anklage! Da „eins“ arbeitlos ist, kann er sich keinen Rechtsanwalt leisten, was kann „eins“ nun tun, welche Möglichkeiten hat „eins“ ?

MfG

Hallo,

Jetzt bekommt „eins“ eine Strafanzeige bzw. eine Anklage der
Staatsanwaltschaft, in der es heißt:

Sie werden angeklagt, durch 2 selbstständige Handlungen einen
Menschen rechtswidrig mit Gewalt und durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung genötigt zu haben, wobei
es in einem Fall beim Versuch blieb!

Gab es vor der Anklage (solche ist es wohl) eine polizeiliche Vernehmung?

Gruss

Iru

Es gab eine Vernehmung, bei der sich „eins“ aber nicht zur Sache geäussert hat!

Du könntest Prozesskostenbeihilfe beantragen. Suche dir einen Anwalt, sag ihm, dass du ohne Einkommen bist und er die Beihilfe beantragen möge. Ist dies dann bewilligt,bekommt er das Mandat.

LG Alex

Es gab eine Vernehmung, bei der sich „eins“ aber nicht zur
Sache geäussert hat!

Gab es Zeugen?
War „eins“ überhaupt dort?

Ich empfehle, einen Rechtsanwalt mit der Wahrung der Intressen des „eins“ zu beauftragen.

Gruß,
M.