Hallo,
stimmt es eigentlich, dass ein Deutscher, der bislang im Inland voll steuerpflichtig war, und dann ins Ausland wegzieht, dies genehmigt bekommen muss und dann womöglich eine Straf- oder Abgeltungssteuer zahlen muss? Klingt für mich irgendwie, als müsse man sich freikaufen, wenn das stimmt…
Viele Grüße
Frank
Servus Frank,
das stimmt in der von Dir beschriebenen Weise nicht. Jeder Deutsche darf auswandern, wohin er will. Genehmigung braucht er keine dafür.
Du meinst vermutlich den § 2 Außensteuergesetz, den ich im Originaltext zu lesen empfehle. In ganz groben Zügen sieht diese Regelung eine beschränkte Steuerpflicht bei Steuerflüchtlingen (d.h. in D steuerpflichtig Gewesene, die in ein Land mit niedriger Besteuerung verziehen) vor, die über den Umfang hinausgeht, der bei einigen Einkunftsarten für jeden Steuerpflichtigen unabhängig von seinem Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt gegeben ist.
Ein einigermaßen zahnloser Tiger, aber immerhin ein kleiner Schutz davor, dass sämtliche Tennisasse, Rennfahrer etc. aus deutscher Zucht Deutschland nach erfolgtem angeblichem Wegzug auf die Cayman Islands bloß noch als fruchtbaren Nährboden für ihre Beteiligungen benutzen.
Schöne Grüße
MM
Vertragsverletzungsverfahren EU
Hallo,
da kommt nur die erweitert beschränkte Steuerpflicht in Betracht, geregelt in § 2 Außensteuergesetz
Zur Unterscheidung ganz gut ist
http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dssid=2050&ds…
aber ich denke, die Seite ist teilweise kostenpflichtig (wenn man weitere Info will). Nun denn bei google findet sich dann einiges
http://www.google.de/search?hl=de&q=%C2%A7+2+Au%C3%9…
EUrechtlich ist das nicht mehr zu halten, deshalb ist diese Besteuerung in der Schwebe, siehe
http://www.steuerlex.de/mustermann/aktuell.html?i=j&…
Das BMF hat darauf mit BMF Schreiben vom 8.6.2005 reagiert, was aber nicht ausreicht, da das kein Gesetz ist. Insgesamt ist diese Besteuerung in der Schwebe. Es ist abzuwarten, was daraus wird.
Viele Grüße
C.
stimmt es eigentlich, dass ein Deutscher, der bislang im
Inland voll steuerpflichtig war, und dann ins Ausland
wegzieht, dies genehmigt bekommen muss und dann womöglich eine
Straf- oder Abgeltungssteuer zahlen muss? Klingt für mich
irgendwie, als müsse man sich freikaufen, wenn das stimmt…
hi,
nein, das hatten wir in einem bitteren kapitel unserer deutschen geschichte und kommt hoffentlich nicht wieder: nannte sich Reichsfluchtsteuer und war eingeführt um „heuschrecken“-kapitalisten nach dem börsencrash nicht ziehen zu lassen und wurde dann von den nazis vorrangig dazu genutzt, flüchtende jüdische bevölkerung beim wegzug aus dem nazi-reich zu enteignen.
schau mal hier: http://home.arcor.de/kerstinwolf/gesetz.htm
heutzutage hast du eher das gegenteil, wegzug problemlos, aber die anforderungen des „aufnehmenden“ landes sind mitunter enorm. kanada, australien & co. wollen da deine persönliche vermögensbilanz sehen, um sicher zu sein, dass du nicht die sozialsystem in anspruch nehmen wirst.
gruss vom
showbee
hallo,
wenn man in ein niedrigsteuerland zieht, dann muss man zb. anteile an einer kapitalgesellschaft nach § 17 EstG versteuern, obwohl man die noch im privatvermögen hält. vater staat möchte halt nur verhindern, dass ein anderes land ggf. die steuern erhält…
gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke!
Vielen Dank für Eure Antworten!
Hatte mich schon sehr gewundert, wenn das so laufen würde (wobei mich manchmal am deutschen Steuersystem gar nix mehr wundern würde…)
Viele Grüße
Frank