Straftat aussuchen bzw. Summe der Gesamtstrafe

Hallo zusammen,

angenommen jemand begeht (mutmaßlich) mehrere Straftaten.
Unter anderem wird in einem Gerichtsverfahren ein Arbeitsvertrag eingereicht.
Es ergeben sich dadurch zwei Möglichkeiten:

  1. der Vertrag ist nicht echt. Dann ist es ein Prozessbetrug (alle Voraussetzungen wären gegeben).
  2. der Vertrag ist echt. Dann wurden nachprüfbar Sozialleistungen hinterzogen (Sozialabgaben)

Der Prozessgegner stellt Strafanzeige. Er glaubt Möglichkeit 1 ist geschehen.
Muss die Staatsanwaltschaft nun, sollte sie zum Schluss kommen, dass der Vertrag echt sei, nun selbst erkennen dass dann Möglichkeit 2 besteht (wäre aus den Akten ersichtlich)?

Wenn es nocht weitere Straftaten gab, wir werden die Einzelstrafen zusammengerechnet?

Natürlich immer vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft und Strafgericht sehen es ähnlich wie der Anzeigensteller.

Gruß
Bori

Wenn der Vertrag echt ist, bleibt nur Möglichkeit 2 über. Das wäre dann ein Sozialleistungsbetrug nach § 263 StGB. Betrug ist ein sogenanntes Offizialdelikt, das die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Das setzt aber voraus, dass es auf Seiten der StA oder der ermittelnden Polizisten irgendjemanden gibt, der genau diesen Rückschluss zieht, wie vom Fragesteller geschehen. Und das ist ein Punkt, den ich den ohnehin überlasteten Strafanzeigen nicht jedesmal zutraue, dass sowas durchaus auch mal untergehen kann. Je nach Standpunkt des Fragestellers in diesem hypothetischen Fall kann er/sie darüber froh sein - oder den Staatsanwalt nochmal darauf anspitzen.

Zur zweiten Frage, siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtstrafe">