Hallo zusammen,
angenommen jemand begeht (mutmaßlich) mehrere Straftaten.
Unter anderem wird in einem Gerichtsverfahren ein Arbeitsvertrag eingereicht.
Es ergeben sich dadurch zwei Möglichkeiten:
- der Vertrag ist nicht echt. Dann ist es ein Prozessbetrug (alle Voraussetzungen wären gegeben).
- der Vertrag ist echt. Dann wurden nachprüfbar Sozialleistungen hinterzogen (Sozialabgaben)
Der Prozessgegner stellt Strafanzeige. Er glaubt Möglichkeit 1 ist geschehen.
Muss die Staatsanwaltschaft nun, sollte sie zum Schluss kommen, dass der Vertrag echt sei, nun selbst erkennen dass dann Möglichkeit 2 besteht (wäre aus den Akten ersichtlich)?
Wenn es nocht weitere Straftaten gab, wir werden die Einzelstrafen zusammengerechnet?
Natürlich immer vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft und Strafgericht sehen es ähnlich wie der Anzeigensteller.
Gruß
Bori