Straftat bei Bewährung

Guten Tag,

habe eine Frage und hoffe das mir jemand weiter helfen kann. Mein Ex saß bis vor einem Jahr wegen Menschenhandel vier Jahre in Haft. Zwischenzeitlich hat er wegen falscher Beschuldigung eines Beamten und Beleidigung eine Bewährungsstrafe bis 2012 erhalten. Nun hat er im Juli 2009 Flyer von mir mit sexueller Beleidigung verteilt sodaß vom Amt Anzeige erstattet wurde. Ich hatte bis heute noch Kontakt mit ihm weil ich dies nicht wußte. ch habe bei der Polizei auch schon ausgesagt und ich weiß 10%ig das die Flyer von ihm stammen.
Was passiert nun wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft beweist das er es war? Kommt er dann wieder in Haft?

Ich bin für jede Antwort sehr dankbar!!!

Hallo Sissi,

dass ist ja ein nettes Früchtchen Ihr Ex!
Wenn die Polizei heruabekommt, dass er die Flyer verteilt hat, glaube ich nicht, dass er deswegen eine Haftstrafe bekommt. Ich kann mir allerdings in seinem Fall dann schon vorstellen, dass er mit einer saftigen Geldstrafe zu rechnen hat. Sollte er diese dann nicht zahlen können, kann es durchaus sein, das er stattdessen wieder einfährt.
Ich frage nochmal bei Experten nach und melde mich wieder! Ihnen aber alles Gute und der Tipp, sich diesen Typen weitmöglichst vom Leib zu halten!

mit freundlichem Gruß
C.G

Sehr geehrter Herr Guentter,

vielen, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich finde es sehr nett das Sie sich für mich erkundigen wollen. Meinen Sie nicht das mein Ex dafür in Haft kommt? Schließlich sollte man doch keine Straftat mehr begehen wenn man schon Bewährung hat? Immerhin wurde die Anzeige vom Amt gestellt und er hat mich in den Flyern angeboten als Schlampe ect. Auch ein anderer Anwohner hat diesen bei der Polizei abgegeben. Eine Geldstrafe kann er nicht zahlen, macht nur einen 1- Euro Job.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie sich wieder bei mir melden würden. Soll ich evtl. einen Anwalt hinzuziehen?

Mit freuundlichen Grüßen