Straftat bei zu schnellem Fahren

Hallo,

der Bußgeldkatalog regelt ja Bußgelder und Fahrverbote für entsprechende Geschwindigkeitsüberschreitungen. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs z.B. durch zu schnelles Fahren kann ja als Straftat gewertet werden, aber gibt es konkrete Geschwindigkeitsüberschreitungen (außerorts / innerorts unterschiedlich?) ab der dann auf jeden Fall eine Straftat vorliegt?

Habe schon gegoogelt, aber nur den Bußgeldkatalog und geschwindigkeitsunabhängige Straftaten gefunden.

Schon einmal danke im voraus :wink:

mfg
Finn

aber gibt es konkrete
Geschwindigkeitsüberschreitungen (außerorts / innerorts
unterschiedlich?) ab der dann auf jeden Fall eine Straftat
vorliegt?

Hi,

gibt es nicht.

Ab 71km/h zuviel hat man eine Flatrate. Mehr geht nicht. Allenfalls kann, auch schon früher, das Bußgeld wegen Vorsatz erhöht, meist vedoppelt werden.

Gefährdung ist eine eigene Straftat.

Q-Gruß

Hallo

Es gibt noch den Tatbestand des 315c StGB, „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“. Ich denke diesen erfüllt man ab einer gewissen Geschwindigkeit relativ schnell.

Gruß