Also, aus dem Bauch heraus:
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Verabreichen von Alkohol ohne oder gegen den Willen einer Person: Körperverletzung, je nach Menge auch schwere KV (das Leben gefährdende Behandlung)
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Geschlechtsverkehr mit einer hilflosen Person ohne oder gegen deren Willen: Vergewaltigung
Bei entsprechender Beweislage sollte das auf jeden Fall für gestreifte Sonne reichen…
Polizei, so schnell wie möglich, beraten, helfen lassen.
Wenn dir das passiert ist, dann such dir eine gute Rechtsanwältin, warte keine Minute. Das ist aus verschiedenen Gründen sehr wichtig, das passt aber sicher nicht in einen Forumsbeitrag.
Wenn dir sonst niemand einfällt, dann geh’ zum Pfarrer, auch jemand, der mit Krisen gut fertig wird. Macht auch nichts, wenn du sonst nicht zur Kirche gehst…